Die EU-Kommission plant neue Vorgaben für eine Entsende-Richtlinie als Nachfolge-Regelung für das derzeitig Entsendegesetz. Arbeitnehmer sollen europaweit nach einheitlichen Kriterien vergütet werden. Entscheidend ist die Lohnregelung am Auftrags-Ort der Tätigkeit. In einem ersten Schritt betrifft das Gleichvergütungsgebot Lohn und Lohnnebenleistungen (Zulagen, Überstundenvergütung). Zusätzlich werden nach 2 Jahren Sozialbeiträge fällig. …
Für kleinere inländische Unternehmen – Handwerks-GmbHs – ist das eine überfällige Anpassung. Immer mehr stellt sich nämlich heraus, dass gerade in grenznahen Zonen – immer mehr ausländische Firmen bei öffentlichen Ausschreibungen zum Zuge kommen. Eben weil sie mit Lohndumping kalkulieren können. Die Umsetzung durch die EU-Behörden dürfte allerdings dauern. Mit einer Umsetzung vor 2018 dürfte kaum zu rechnen sein.