Im Arbeits- und Sozialministerium von Andrea Nahles konkretisieren sich die Pläne für eine Neuordnung der Betrieblichen Altersversorgung (bAV). Zielrichtung: … Während bislang überwiegend Arbeitnehmer in größeren Betrieben in den Genuss einer betrieblich finanzierten Zusatzversorgung kommen, sollen jetzt auch alle kleineren Betriebe über Tarifregelungen einbezogen werden. Die Regelungen sollen dann auch für alle nicht-tarifgebundenen Firmen gelten. Um die Betriebsrente abzusichern, wird es für die Betriebe eine zusätzliche Umlage geben. Laut Staatssekretär Jörg Asmussen wird es dazu allerdings nur geringfügige steuer- und sozialversicherungsrechtliche Verbesserungen für die Lohnbestandteile geben, die direkt in die betriebliche Altersversorgung eingezahlt werden.
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BAV: Nahles-Rente wird kleinere Firmen zusätzlich belasten
Das klingt nicht nur nach Zusatzbelastungen für kleinere Unternehmen. Wird eine solche Regelung als Tariflösung eingeführt, ist davon auszugehen, dass alle kleineren Firmen die Umlage zur Insolvenzsicherung z. B. an den Pensions-Sicherungs-Verein zahlen müssen. Und zwar unabhängig davon, ob die Mitarbeiter überhaupt die betriebliche Altersversorgung nutzen. Laut mittelfristiger Finanzplanung ist keine Entlastung dieser Beiträge bei der Steuer oder der Sozialversicherung eingeplant. Fazit: Nicht unbeträchtliche Zusatzkosten für kleinere Unternehmen sind jetzt schon absehbar.