Die Bundesregierung wird von der laut EU-Vorgaben zulässigen Möglichkeit Gebrauch machen und die Einführung europaweiter Standards für den internationalen Zahlungsverkehr bis zum 1.2.2016 aufschieben. Bis dahin können …
Verbraucher ihre bis dato bestehenden Kontonummern weiter nutzen und müssen nicht auf die neue 22-stellige IBAN-Nummern umstellen. Auch das Elektronische Lastschriftverfahren (ELV), das in dieser Form nur noch bis zum 1.4.2014 möglich wäre, wird bis 2016 weiter bestehent. Damit wird der Wirtschaft und den Verbrauchern ausreichend Zeit gegeben, um den neuen Standard SEPA flächendeckend einzuführen.