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Volkelt-Briefe

ARD/Monitor: Kommunale GmbHs ticken nach eigenen Gesetzen

MonitorGeschäfts­füh­rer-Kol­le­gen, die ges­tern Abend die ARD-Sen­dung MONITOR ver­folgt haben, haben doch etwas gestaunt. Mir ist es – ehr­lich gesagt – auch nicht anders gegan­gen. Dass die Unter­schie­de in der Ver­gü­tung der Geschäfts­füh­rer und Vor­stän­de so unter­schied­lich sind, ist doch ver­wun­der­lich. Inter­es­sant: Die Moni­tor-Redak­ti­on hat sich die Mühe gemacht, einen deutsch­land­wei­ten Ver­gü­tungs-Atlas zu erar­bei­ten. Der zwar eini­ge Lücken hat – aber den­noch eine deut­lich Spra­che spricht.

Beson­ders ärger­lich: Alle Gesell­schaf­ter-Geschäfts­füh­rer müs­sen ihr Gehalt dem Finanz­amt gegen­über im Bran­chen­ver­gleich recht­fer­ti­gen. Für Kom­mu­na­le GmbHs gilt das anschei­nend nicht. Zwei­er­lei Maß. Wenn eine kom­mu­na­le GmbH mehr Gewinn als not­wen­dig an den Geschäfts­füh­rer zahlt, bleibt das fol­gen­los. Dazu: Erst ein­mal vie­len Dank an die Moni­tor-Redak­ti­on – für die auf­wen­di­ge Recher­che. Und die Trans­pa­renz, die damit geschaf­fen wird. Für alle ande­ren Geschäfts­füh­rer, ins­be­son­de­re Gesell­schaf­ter-Geschäfts­füh­rer, ist das sicher­lich ein neu­es und sehr gutes Argu­ment, wenn es vor dem Finanz­ge­richt dar­um geht, über die Ange­mes­sen­heit des Geschäfts­füh­rer-Gehalts zu strei­ten. Wir sind gespannt, wie die Finanz­rich­ter die­se Zah­len wer­ten werden.

Zum Ver­gleich: So beur­tei­len die Finanz­be­hör­den die Ange­mes­sen­heit der Gehäl­ter von Gesell­schaf­ter-Geschäfts­füh­rern > Hier ankli­cken

Zusatz-Infos: Kien­baum Stu­die zur Ver­gü­tung von Vor­stän­den und Geschäfts­füh­rern in öffent­li­chen Unter­neh­men > Hier ankli­cken

Sie brau­chen hand­fes­te Zah­len zum Nach­weis der Ange­mes­sen­heit Ihres Gehal­tes gegen­über dem Finanz­amt? Hier gibt es die Lösung > zum Gehalts-Kurz-Gut­ach­ten

 

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