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Volkelt-Briefe

Arbeitsrecht: Kein Anspruch auf Weihnachtsgeschenke

Beschenkt der Arbeit­ge­ber auf der Weih­nachts­fei­er an die anwe­sen­den Mit­ar­bei­ter Geschen­ke (hier: IPad mini im Wert von rund 270 €), haben die nicht anwe­sen­de Mit­ar­bei­ter kei­nen Anspruch dar­auf, auch ein sol­ches Geschenk zu erhal­ten (Arbeits­ge­richt Köln, Urteil vom 18.10.2013, 3 Ca 1819/13).

Selbst wenn ein Mit­ar­bei­ter an der Weih­nachts­fei­er krank­heits­be­dingt nicht teil­neh­men kann, ändert das nichts an der Rechts­la­ge. Als Arbeit­ge­ber sind Sie frei, Über­ra­schungs­ge­schen­ke zu machen und dür­fen auch „spon­tan“ schen­ken (um so die Anwe­sen­heit an der Weih­nachts­fei­er attrak­ti­ver zu machen). Im Urteil­fall waren 75 von 100 Mit­ar­bei­tern anwe­send und jeder von ihnen durf­te ein IPad mini ent­ge­gen neh­men. Für die­se Mit­ar­bei­ter war die Über­ra­schung groß und über­aus gelungen.

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