Kategorien
Volkelt-Briefe

Arbeitsmodelle: Home-Office hat eine Versicherungslücke

Wenn Sie Mit­ar­bei­tern die Mög­lich­keit für eine Home-Office-Tätig­keit geben, müs­sen Sie ein Urteil des Bun­des­so­zi­al­ge­richts (BSG) ken­nen. Danach gilt: Ver­un­glückt ein Arbeit­neh­mer wäh­rend der Arbeit in sei­nem Home-Office (hier: Trep­pen­sturz beim Holen eines Getränks), dann ist das …kein Arbeits­un­fall, für den die gesetz­li­che Unfall­ver­si­che­rung auf­kom­men muss (BSG, Urteil vom 5.7.2016, B 2 U 2/15 R). Im Urteils­fall hat­te der Arbeit­nehmer im Dach­ge­schoss der Woh­nung einen häus­li­chen Arbeits­platz ein­ge­rich­tet. In der Pra­xis ist in einem sol­chen Fall ohne­hin davon aus­zu­ge­hen, dass der gesetz­li­che Unfall­ver­si­che­rungs­schutz ohne­hin kaum die tat­säch­li­chen Risi­ken und Scha­dens­fäl­le abdeckt. Hier ist jetzt Ihre Per­so­nal­ab­tei­lung gefor­dert – ansons­ten besteht über­haupt kein Versicherungsschutz.

Wei­sen Sie Ihre Mit­ar­bei­ter mit Home-Office-Mög­lich­kei­ten bzw. fes­ten Home-Office-Zei­ten (frei­tags) dar­auf hin, dass hier eine Ver­si­che­rungs­lü­cke besteht. Machen Sie zur Vor­aus­set­zung für Ihre Zustim­mung für eine Home-Office-Tätig­keit, dass zusätz­lich eine pri­va­te Unfall­ver­si­che­rung abge­schlos­sen wird – dabei muss sicher gestellt sein, dass von die­ser auch Unfall­fol­gen aus Home-Office-Unfäl­len abge­si­chert sind. Nur dann ist sicher­ge­stellt, dass der Arbeit­neh­mer kei­ne pri­vat­recht­li­chen For­de­run­gen gegen den Arbeit­ge­ber stel­len bzw. durch­set­zen kann.

Schreibe einen Kommentar