Verluste aus dem Geschäftsbetrieb der GmbH können GmbH-Gesellschafter für sich persönlich steuerlich nicht nutzen. Erwirbt der Gesellschafter einen GmbH-Anteil mit Verlust oder gerät die GmbH in Insolvenz, so dass der GmbH-Anteil wertlos wird, lässt sich dieser Verlust steuerlich bei den Einkünften aus Kapitalvermögen verrechnen.
Bemessungsgrundlage zur Ermittlung des Verlustwertes sind die Anschaffungskosten des GmbH-Anteils. Die Anschaffungskosten einer Beteiligung an Kapitalgesellschaften errechnen sich aus dem Anschaffungspreis (Kaufpreis), den Sie beim Erwerb des Anteils durch Gründung der GmbH gezahlt haben oder der durch Kapitalerhöhung aus einer Bar- oder Sacheinlage entstand. Außerdem gehören die Anschaffungsnebenkosten und weitere in Zusammenhang mit dem Geschäftsanteil getätigten Aufwendungen zu den Anschaffungskosten, wenn sie durch das Gesellschaftsverhältnis veranlasst sind und weder Werbungskosten noch Veräußerungskosten sind. Dazu zählen Aufwendungen, die als verdeckte Einlage eines Gesellschafters zur nachträglichen Werterhöhung der Anteile beigetragen haben (Verlustübernahme).
Wird ein Gesellschafter aus der Bürgschaft für eine Verbindlichkeit der GmbH in Anspruch genommen, ohne dass ihm eine Rückgriffsforderung gegen die GmbH zusteht, entstehen ihm nachträgliche Anschaffungskosten (verdeckter Einlagen). Voraussetzung: Die Übernahme der Bürgschaft hatte ihre Ursache im Gesellschaftsverhältnis. Dies ist z.B. der Fall, wenn im Zeitpunkt der Übernahme der Bürgschaft die Inanspruchnahme und die Uneinbringlichkeit der Rückgriffsforderung wahrscheinlich waren und ein Nichtgesellschafter die Bürgschaft nicht mehr übernommen hätte. Auch eine Zahlung für die Freistellung von einer Bürgschaftsverpflichtung kann zu den Anschaffungskosten der Beteiligung gehören.
Verwendet der Gesellschafter eine Forderung gegenüber der GmbH als Sacheinlage, bemessen sich die Anschaffungskosten der erworbenen Anteile nach dem Gemeinen Wert der Forderung. Gewährt der Gesellschafter seiner GmbH ein Darlehen aus Gründen, die im Gesellschaftsverhältnis liegen, entstehen dem Gesellschafter nachträgliche Anschaffungskosten der Beteiligung, wenn die Darlehensforderung mit der Insolvenz der GmbH wertlos wird.