Bis zum 31.12.2000 wurden Kapitalgesellschaften in der Rechtsform einer GmbH nach dem sog. Anrechnungsverfahren besteuert. Dabei wurde auf den an den Gesellschafter ausgeschüttete Gewinnanteil die Kapitalertragsteuer erhoben und an das Finanzamt abgeführt. Im Gegenzug erhielt der Gesellschafter dafür eine Steuergutschrift, die er bei der Erhebung seiner persönlichen Einkommensteuer (hier: Einkünfte aus Kapitalvermögen) verrechnen konnte. Zum 1.1.2001 wurde das Anrechnungsverfahren durch das Halbeinkünfteverfahren ersetzt.
Seit 1.1.2009 werden die Gewinne der GmbH mit 15 % KSt plus Gewerbesteuer und Solidaritätszuschlag besteuert und Gewinnauszahlungen an die GmbH-Gesellschafter mit der Abgeltungssteuer bzw. nach dem Teileinkünfteverfahren besteuert.