Kategorien
Lexikon

Anfechtung

Der Geschäfts­füh­rer hat die übri­gen Gesell­schaf­ter unver­züg­lich zu unter­rich­ten, wenn eine Anfech­tungs­kla­ge gegen einen Gesell­schaf­ter­be­schluss erho­ben wird. Klagt der ein­zi­ge Gesell­schaf­ter-Geschäfts­füh­rer gegen die GmbH, müs­sen die übri­gen Gesell­schaf­ter für die GmbH einen Pro­zess­be­voll­mäch­tig­ten bestim­men oder das Gericht bestimmt einen Prozesspfleger.

Gesell­schaf­ter­be­schlüs­se, die Män­gel auf­wei­sen, kön­nen gemäß § 241 AktG mit einer Anfech­tungs­kla­ge ange­grif­fen wer­den. Ist z. B. die Ein­zie­hung eines Geschäfts­an­teils nur aus wich­ti­gem Grund in der Per­son des Gesell­schaf­ters (-Geschäfts­füh­rers) mög­lich, so kann gericht­lich nach­ge­prüft wer­den, ob der ange­ge­be­ne Grund tat­säch­lich als wich­ti­ger Grund ein­zu­stu­fen ist.

Kla­ge­be­rech­tigt ist der Gesell­schaf­ter, auch der Erwer­ber eines Geschäfts­an­teils, nicht jedoch der Fremd-Geschäfts­füh­rer. Ver­klagt wird die GmbH beim zustän­di­gen Land­ge­richt – Abt. Wirt­schafts­recht – am Sitz der Gesellschaft.

Der Geschäfts­füh­rer hat die übri­gen Gesell­schaf­ter unver­züg­lich zu unter­rich­ten, wenn eine Anfech­tungs­kla­ge gegen einen Gesell­schaf­ter­be­schluss erho­ben wird. Klagt der ein­zi­ge Gesell­schaf­ter-Geschäfts­füh­rer gegen die GmbH, müs­sen die übri­gen Gesell­schaf­ter für die GmbH einen Pro­zess­be­voll­mäch­tig­ten bestim­men oder das Gericht bestimmt einen Pro­zess­pfle­ger. Die Anfech­tungs­frist. beträgt in Anleh­nung an § 246 Abs. 1 AktG einen Monat nach der Beschluss­fas­sung. Die­se Frist kann über­schrit­ten wer­den, wenn zur Sach­ver­halts­prü­fung auf­wen­di­ge Gut­ach­ten ein­ge­holt wer­den müs­sen oder die Gesell­schaf­ter durch zwin­gen­de Grün­de an der recht­zei­ti­gen Kla­ge­er­he­bung gehin­dert sind. Lie­gen Grün­de für eine Frist­über­schrei­tung vor, darf die Frist nur ange­mes­sen über­schrit­ten wer­den, maxi­mal zwei Mona­te (vgl. BGH Urteil vom 14.5.1990; GmbHR 1990, 344).

Weiterführende Informationen:

Aus­führ­li­che Dar­stel­lung der „Anfech­tung”

Der Schnell­kurs für Geschäfts­füh­rer – Inhaltsübersicht

Immer top infor­miert > Der Vol­kelt-Brief zum Pro­be­le­sen spe­zi­ell für SIE als Geschäftsführer