Aller Bürokratie zum Trotz: Auf 82 Seiten hat das BMF jetzt die Verwaltungs-Grundsätze zur Besteuerung von Funktionsverlagerungen veröffentlicht. Bemerkenswert: Die sollen auch dann gelten, wenn „Funktionen” innerhalb eines Konzerns ins Inland (S. 6) verlagert werden – im Schreiben werden die Grundsätze für die dann unterstellten Verrechnungspreise festgelegt. Weiter >
Die von Schwarz/Gelb angekündigte Überarbeitung der 1. Fassung der Funktionsverlagerungsverordnung sucht man allerdings vergeblich. Im Grundsatz werden die alten Vorgaben beibehalten – auch bei der Verlagerung der Forschungstätigkeit des Unternehmens (S. 71 ff.). Für Geschäftsführer bedeutet das: Verlagerungen von betrieblichen Funktionen in rechtlich andere selbständige Einheiten ins und aus dem Ausland müssen ab sofort grundsätzlich vorher auf die Steuerwirkung geprüft werden. Solche Entscheidungen sollten nur noch auf der Grundlage eines Steuergutachtens getroffen werden.
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