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Volkelt-Briefe

Achtung: 2 Änderungen mit großen Auswirkungen

Ab sofort müs­sen Sie sich auf zwei Neue­run­gen mit unan­ge­neh­men Aus­wir­kun­gen ein­stel­len: Zum einen ist da die unan­ge­kün­dig­te Kas­sen­nach­schau (vgl. Nr. 49/2017). Die ört­li­chen Finanz­be­hör­den wer­den dazu zunächst die übli­chen ver­däch­ti­gen Bran­chen ins Visier neh­men, um Erfah­run­gen mit dem neu­en Prü­fungs-Instru­ment zu sam­meln. Sobald ers­te Fäl­le dazu bekannt sind, …wer­den wir über recht­li­che Maß­nah­men berich­ten. Zum Bei­spiel, wie Sie sich gegen eine „Ver­wer­fung der Buch­füh­rung” mit anschlie­ßen­der Steu­er­schät­zung (Umsatz­v­er­pro­bung) weh­ren kön­nen (vgl. Sei­te 3).

Für Unter­neh­men mit mehr als 200 Mit­ar­bei­tern gilt ab sofort das Ent­gelt­trans­pa­renz­ge­setz (vgl. Nr. 21/2017). Danach sind Sie ver­pflich­tet, den Mit­ar­bei­tern Aus­künf­te über Löh­ne in ver­gleich­ba­ren Tätig­kei­ten zu geben. Auch der Betriebs­rat und die Gewerk­schaf­ten wer­den die­se Steil­vor­la­ge nut­zen und Ihr Ver­gü­tungs­sys­tem nach den neu­en Kri­te­ri­en durch­leuch­ten. Das betrifft ins­be­son­de­re Unter­neh­men mit vie­len Leicht­lohn-Tätig­kei­ten, wenn Sie ein­zel­nen Mit­ar­bei­tern Leis­tungs­an­rei­ze mit regel­mä­ßi­gen Prä­mi­en und/oder Zusatz­leis­tun­gen gewähren.

Das bedeu­tet schlech­te Kar­ten im Wett­be­werb um neue Mit­ar­bei­ter. Als Geschäfts­füh­rer eines klei­ne­ren Unter­neh­mens müs­sen Sie damit in Kauf neh­men, dass neue Mit­ar­bei­ter im Bewer­bungs­ver­fah­ren vol­le Gehalts-Trans­pa­renz von Ihnen erwar­ten. Die ver­spro­che­ne Aus­sicht für den Neu­en auf Zusatz­zah­lun­gen nach der Pro­be­zeit kann dann schnell zum Kos­ten-Boo­me­rang wer­den, wenn auch alle lang gedien­ten Mit­ar­bei­ter Equal Pay von Ihnen erwar­ten und durchsetzen.

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