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Volkelt-Briefe

Abschaffung des Soli: Nicht für GmbH und UG

Das Bun­des­fi­nanz­mi­nis­te­ri­um hat den Ent­wurf eines Geset­zes zur Abschaffung/Reduzierung des Soli­da­ri­täts­zu­schlags auf den Weg gebracht und den betrof­fe­nen Minis­te­ri­en und Insti­tu­tio­nen zur Prü­fung vor­ge­legt. Auf­fäl­lig: Im Ent­wurf ist ledig­lich die Rede davon, dass Lohn- und Ein­kom­men­steu­er-Zah­ler ent­las­tet wer­den. Kör­per­schaft­steu­er­pflich­ti­ge Unter­neh­men wer­den bis­her in kei­ner öffent­li­chen Stel­lung­nah­me des Minis­te­ri­ums genannt. Es ist also davon aus­zu­ge­hen, dass Kapi­tal­ge­sell­schaf­ten nach dem vor­lie­gen­den Vor­schlag wei­ter­hin Soli­da­ri­täts­zu­schlag zah­len müs­sen. U. E. wird die CDU/CSU das so nicht mit­tra­gen. Es ist also zu befürch­ten, dass die Initia­ti­ve des BMF ins Lee­re läuft und sich die Abschaf­fung des Soli­da­ri­täts­zu­schlags noch bis 2020/21 ver­zö­gern wird.

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