Die Rückdeckungsversicherung ist eine Lebensversicherung, die der Arbeitgeber auf das Leben eines Arbeitnehmers abschließt, um die Erfüllbarkeit einer dem Arbeitnehmer (Geschäftsführer) erteilten Pensionszusage sicherzustellen. Bezugsberechtigt ist der Arbeitgeber. Die Rückdeckungsversicherung kann als reine Risikolebensversicherung, als Kapitallebensversicherung oder als Rentenversicherung abgeschlossen werden. Auch eine Berufsunfähigkeitsrente ist damit absicherbar. Zur steuerlichen Anerkennung einer Pensionszusage für den Gesellschafter-Geschäftsführer einer GmbH verlangt das Finanzamt eine Rückdeckung, entweder in Form einer Rückdeckungsversicherung oder z. B. in Form eines Fonds.
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