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Volkelt-Briefe

Kommunale GmbHs: Neue Klausel für Geschäftsführer-Verträge

Nach der ers­ten Geset­zes­in­itia­ti­ve für mehr Kon­trol­le und Wei­sungs­ab­hän­gig­keit für die Geschäfts­füh­rer von kom­mu­na­len GmbHs (vgl. Nr. 3/2013), wird es jetzt kon­kre­ter: In vie­len kom­mu­na­len Gemein­de­rä­ten gibt es ver­stärk­te Initia­ti­ven, mit denen die Geschäfts­füh­rung von Kom­mu­nal­be­trie­ben enger an die Lei­ne genom­men wer­den sol­len. Ging es zuletzt um The­men wie Zulas­sung der Öffent­lich­keit zu Auf­sichts­rats­sit­zun­gen oder die Dau­er von Amts­zei­ten der Geschäfts­füh­rer, steht jetzt das Geschäfts­füh­rer-Gehalt im Mit­tel­punkt. Kon­kre­te Forderung …

z. B. des Gemein­de­ra­tes in Frei­burg: „Die Geschäfts­füh­rer städ­ti­scher Gesell­schaf­ten sol­len künf­tig ihre Gehäl­ter offen legen“. Noch zuletzt hat­te das VG Mün­chen klar gestellt: Eine Offen­le­gungs­pflicht über die in kom­mu­na­len GmbHs gezahl­ten Gehäl­ter gibt es nicht (Nr. 21/2012). Den­noch: Die kla­re Mehr­heit der Frei­bur­ger Gemein­de­rä­te steht hin­ter der For­de­rung. Noch müs­sen juris­ti­sche Detail­fra­gen geklärt werden.

Laut HGB ist eine Pflicht­ver­öf­fent­li­chung von Gehäl­tern in bör­sen­no­tier­ten Akti­en­ge­sell­schaf­ten vor­ge­se­hen. Pflicht­ver­öf­fent­li­chun­gen für GmbH-Geschäfts­füh­rer sind auch dann mög­lich, wenn die­se laut Klau­sel im Gesell­schafts­ver­trag im elek­tro­ni­schen Unter­neh­mens­re­gis­ter ver­öf­fent­licht wer­den müs­sen. Ansons­ten besteht Ver­trags­frei­heit. Der Gemein­de­rat kann die Ver­öf­fent­li­chung nur als zusätz­li­che Klau­sel in neu abge­schlos­se­nen Geschäfts­füh­rer-Ver­trä­gen durch­set­zen. Für Frei­burg bedeu­tet das kon­kret: Die zur­zeit bestehen­den Anstel­lungs­ver­trä­ge mit den Geschäfts­füh­rern der GmbHs mit kom­mu­na­ler Betei­li­gung lau­fen zwi­schen 2014 und 2017 aus. Bei Ver­trags­ver­län­ge­run­gen muss und wird die Stadt die neue Klau­sel vor­aus­sicht­lich durchsetzen.

Für die Pra­xis: Bestehen­de Geschäfts­füh­rer-Ver­trä­ge blei­ben davon unbe­rührt. In allen ande­ren Fäl­len der Ver­trags­ver­län­ge­rung besteht dann aber kein Ver­hand­lungs­spiel­raum mehr. Die Kom­mu­ne ist ver­pflich­tet, den Gemein­de­rats­be­schluss so umzu­set­zen. Geschäfts­füh­rer einer kom­mu­na­len GmbH müs­sen sich dar­auf ein­stel­len, dass ihr Gehalt „öffent­lich“ wird („ Nei­dern“). Die Trans­pa­renz wird dazu füh­ren, dass kom­mu­na­le Gehäl­ter ein­heit­li­cher wer­den und sich auf nied­ri­ge­rem Niveau ein­pen­deln. Prü­fen Sie, wo die Kom­mu­ne bei den Neben­leis­tun­gen etwas für Sie tun kann (Fir­men­wa­gen, Wohn­raum­über­las­sung aus städ­ti­schen Beständen).

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