Immer mehr mittelständische Unternehmen finanzieren Investitionen nicht mehr klassisch über die Banken oder Leasing. Sie wollen aus eigener Tasche finanzieren und nachhaltig in die eigene Tasche verdienen. Dazu setzen die Geschäftsführer auf …
neue Finanzierungsmodelle, wie Anleihen, Beteiligungen oder anderem Beteiligungskapital – wir berichten an dieser Stelle regelmäßig zu Finanzierungsangeboten (vgl. zuletzt Nr. 46/2012).
Unterdessen gibt es im Internet einige Plattformen, die potenzielle private Anleger und Firmen zusammenbringen. Viele richten sich an junge Firmen und Gründer. Es gibt aber auch Plattformen, die sich gezielt an den Mittelstand richten, so z. B. das auf die Vermittlung von Anleihen spezialisierte Portal www.Anleihen-Finder.de oder der Bundesverband der Kapitalbeteiligungsgesellschaften unter www.bvKap.de. Mit der Plattform www.bankless24.de gibt es jetzt einen weiteren professionellen Vermittler, der sich auf mittelständische Betriebe spezialisiert hat. Interessant: Die privaten Anleger können sich in nahezu beliebiger Stückelung beteiligen. Die Beteiligung erfolgt in Form von Genussscheinen. Vorteil: Diese werden in der Bilanz als EK ausgewiesen, was sich in der Bilanz bzw. im Rating positiv auswirkt. Die Provision für diese Finanzierung liegt bei Bankless24 zwischen 4 und 6 %. Die Anleger werden über die Gewinnbeteiligung vergütet.
Spät-Gründer: Bessere Altersvorsorge mit der kleinen AG
Für die Altersicherung in der GmbH gilt: Der Gesellschafter-Geschäftsführer kann eine seine Altersbezüge nur dann steuergünstig in der GmbH ansparen, wenn er mindestens noch 10 Jahre voll verdient (sog. Erdienenszeitraum). Wer z. B. mit 59 gründet und mit 66 in Ruhstand gehen will, wird die Pensionsrückstellung wird nicht anerkannt. Wird der Erdienenszeitraum nicht erfüllt, werden die Einzahlungen für die Pensionsrückstellung steuerlich als Gewinn versteuert. Es gibt aber eine Möglichkeit, wie der ältere Unternehmensgründer von dieser steuergünstigen Form der Altersversorgung (Pensionszusage) profitieren kann.
Und so geht das: Laut FG Berlin-Brandenburg gilt diese Rechtsprechung zur vGA einer Pensionszusage nicht für Aktiengesellschaften (FG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 9.11.2011, 12 K 174/08). Dazu gehört auch die sog. Kleine Aktiengesellschaft. Diese ist einfach zu gründen, ebenso übersichtlich zu führen wie eine GmbH und bietet einen seriösen Firmenmantel. Sie bringt im Prinzip alle die Vorteile die auch eine GmbH ausmachen.
Für die Praxis: Das kommt insbesondere für Unternehmensgründer in Frage, die nur noch einige Jahre in einer eigenen Firma tätig sein wollen (z. B. bei Outsourcing-Gründungen, der vormals leitende Angestellte will eine Beratungs-Firma gründen). In diesen Fällen haben Sie gute Chancen, zum einen den Steuergewinn noch mit einer Pensionsrückstellung zu drücken und auch noch in kürzerer Zeit als dem sog. Erdienenszeitraum eine gute Altersversorgung anzusparen.