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Volkelt-Briefe

GmbH-Finanzen: Gute Noten für Online-Finanzierer Bankless24

Immer mehr mit­tel­stän­di­sche Unter­neh­men finan­zie­ren Inves­ti­tio­nen nicht mehr klas­sisch über die Ban­ken oder Lea­sing. Sie wol­len aus eige­ner Tasche finan­zie­ren und nach­hal­tig in die eige­ne Tasche ver­die­nen. Dazu set­zen die Geschäfts­füh­rer auf …

neue Finan­zie­rungs­mo­del­le, wie Anlei­hen, Betei­li­gun­gen oder ande­rem Betei­li­gungs­ka­pi­tal – wir berich­ten an die­ser Stel­le regel­mä­ßig zu Finan­zie­rungs­an­ge­bo­ten (vgl. zuletzt Nr. 46/2012).

Unter­des­sen gibt es im Inter­net eini­ge Platt­for­men, die poten­zi­el­le pri­va­te Anle­ger und Fir­men zusam­men­brin­gen. Vie­le rich­ten sich an jun­ge Fir­men und Grün­der. Es gibt aber auch Platt­for­men, die sich gezielt an den Mit­tel­stand rich­ten, so z. B. das auf die Ver­mitt­lung von Anlei­hen spe­zia­li­sier­te Por­tal www.Anleihen-Finder.de oder der Bun­des­ver­band der Kapi­tal­be­tei­li­gungs­ge­sell­schaf­ten unter www.bvKap.de. Mit der Platt­form www.bankless24.de gibt es jetzt einen wei­te­ren pro­fes­sio­nel­len Ver­mitt­ler, der sich auf mit­tel­stän­di­sche Betrie­be spe­zia­li­siert hat. Inter­es­sant: Die pri­va­ten Anle­ger kön­nen sich in nahe­zu belie­bi­ger Stü­cke­lung betei­li­gen. Die Betei­li­gung erfolgt in Form von Genuss­schei­nen. Vor­teil: Die­se wer­den in der Bilanz als EK aus­ge­wie­sen, was sich in der Bilanz bzw. im Rating posi­tiv aus­wirkt. Die Pro­vi­si­on für die­se Finan­zie­rung liegt bei Bankless24 zwi­schen 4 und 6 %. Die Anle­ger wer­den über die Gewinn­be­tei­li­gung vergütet.

Spät-Gründer: Bessere Altersvorsorge mit der kleinen AG

Für die Alters­i­che­rung in der GmbH gilt: Der Gesell­schaf­ter-Geschäfts­füh­rer kann eine sei­ne Alters­be­zü­ge nur dann steu­er­güns­tig in der GmbH anspa­ren, wenn er min­des­tens noch 10 Jah­re voll ver­dient (sog. Erdie­nenszeit­raum). Wer z. B. mit 59 grün­det und mit 66 in Ruh­stand gehen will, wird die Pen­si­ons­rück­stel­lung wird nicht aner­kannt. Wird der Erdie­nenszeit­raum nicht erfüllt, wer­den die Ein­zah­lun­gen für die Pen­si­ons­rück­stel­lung steu­er­lich als Gewinn ver­steu­ert. Es gibt aber eine Mög­lich­keit, wie der älte­re Unter­neh­mens­grün­der von die­ser steu­er­güns­ti­gen Form der Alters­ver­sor­gung (Pen­si­ons­zu­sa­ge) pro­fi­tie­ren kann.

Und so geht das: Laut FG Ber­lin-Bran­den­burg gilt die­se Recht­spre­chung zur vGA einer Pen­si­ons­zu­sa­ge nicht für Akti­en­ge­sell­schaf­ten (FG Ber­lin-Bran­den­burg, Urteil vom 9.11.2011, 12 K 174/08). Dazu gehört auch die sog. Klei­ne Akti­en­ge­sell­schaft. Die­se ist ein­fach zu grün­den, eben­so über­sicht­lich zu füh­ren wie eine GmbH und bie­tet einen seriö­sen Fir­men­man­tel. Sie bringt im Prin­zip alle die Vor­tei­le die auch eine GmbH ausmachen.

Für die Pra­xis: Das kommt ins­be­son­de­re für Unter­neh­mens­grün­der in Fra­ge, die nur noch eini­ge Jah­re in einer eige­nen Fir­ma tätig sein wol­len (z. B. bei Out­sour­cing-Grün­dun­gen, der vor­mals lei­ten­de Ange­stell­te will eine Bera­tungs-Fir­ma grün­den). In die­sen Fäl­len haben Sie gute Chan­cen, zum einen den Steu­er­ge­winn noch mit einer Pen­si­ons­rück­stel­lung zu drü­cken und auch noch in kür­ze­rer Zeit als dem sog. Erdie­nenszeit­raum eine gute Alters­ver­sor­gung anzusparen.

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