Die GmbH gilt steuerlich als Gewerbebetrieb. Sie unterliegt damit grundsätzlich in vollem Umfang der Gewerbesteuer. Dies gilt auch für die GmbH & Co. KG als gewerblich geprägte Personengesellschaft. Die Gewerbesteuer ist eine Gemeindesteuer und wird je nach Gemeinde in unterschiedlicher Höhe erhoben. Die Gewerbesteuer ist Betriebsausgabe der GmbH und mindert die Bemessungsgrundlage für die Ermittlung der Körperschaftsteuer. Die GmbH ist mit Eintragung ins Handelsregister gewerbesteuerpflichtig.
Nimmt sie bereits vorher den Geschäftsbetrieb auf und erwirtschaftet die GmbH gewerbesteuerpflichtige Gewinn, so unterliegen auch diese der Gewerbesteuer. Kommt die Eintragung der GmbH nicht zustande, werden die Gewinne und Verluste den Gesellschaftern zugeschrieben und unterliegen damit u. U. nicht der Gewerbesteuer. Die Gewerbesteuerpflicht endet mit Liquidation bzw. Auflösung der GmbH.