Als Geschäftsführer tragen Sie die Verantwortung für die Erstellung und Abgabe der Steuererklärungen Ihrer GmbH. Diese sollten nicht nur richtig sein, sondern auch möglichst vorteilhaft für die GmbH und – sofern Sie gleichzeitig Gesellschafter sind – für Sie selbst. Lesen Sie hier, wie Sie Ihre gesetzlichen Verpflichtungen für die Besteuerung der GmbH erfüllen und damit vermeiden, dass Sie persönlich von der GmbH für zuviel gezahlte Steuern in die Haftung genommen werden können.
Abgabe von Steuererklärungen
Als Geschäftsführer sind Sie verpflichtet, die Steuererklärungsverpflichtung u erfüllen. Dazu müssen Sie – je nach Unternehmen – für die Abgabe folgender Steuererklärungen sorgen:
- die Körperschaftsteuererklärung (dazu gehören: der vollständige handelsrechtliche Jahresabschluss, Lagebericht und ggf. der Prüfungsbericht),
- die Umsatzsteuererklärung,
- die Gewerbesteuererklärung.
Als Geschäftsführer sind Sie auch verantwortlich dafür, dass Steuerpflichten, die für bestimmte – nicht GmbH-spezifische Sachverhalte – entstehen, durch die GmbH erfüllt werden: Das sind z. B. Grunderwerbsteuer (beim Erwerb von Grundbesitz und Immobilien in Höhe von 3,5%), Erbschaft- und Schenkungsteuer, aber fallweise auch Sondersteuern wie Grundsteuer, Kfz-Steuer usw.
Zur Abgabe der Erklärungen müssen Sie die amtlichen Muster verwenden. Als Geschäftsführer müssen Sie die Steuererklärungen persönlich unterschreiben. Die Unterschrift des steuerlichen Beraters genügt nicht.