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Volkelt-Briefe

Geschäftsführer-Vorsorge: Schludern Sie mit Ihrer Gesundheit? – machen Sie sich Druck

Beam­te und Ange­stell­te des Öffent­li­chen Diens­tes haben – je nach Bun­des­land – einen regel­mä­ßi­gen Anspruch auf eine Aus­zeit – auch ohne Krank­heits­sym­pto­me. Der Staat sieht sich in der Für­sor­ge­pflicht für sei­ne Arbeit­neh­mer. Für die meis­ten Geschäftsführer …

ist das unvor­stell­bar. Da muss es schon ein außer­or­dent­li­ches Burn­out-Syn­drom sein, bevor man sich eine Aus­zeit gön­nen kann (muss).

Hier zumin­dest machen es vie­le gro­ße Unter­neh­men bes­ser. Sie ver­ein­ba­ren schwarz auf weiß im Anstel­lungs­ver­trag: Die GmbH über­nimmt die Kos­ten für eine jähr­liche Unter­su­chung durch einen Arzt nach Wahl des Geschäfts­füh­rers, soweit die­se Kos­ten nicht durch eine Kran­ken­ver­si­che­rung getra­gen wer­den. Der Geschäfts­führer ist ver­pflich­tet, sich jähr­lich einer ent­spre­chen­den ärzt­li­chen Unter­su­chung zu unter­zie­hen“. Das soll­te aber nicht nur auf dem Papier ste­hen. Beson­ders Älte­re Kol­le­gen (ab 50) soll­ten das min­des­tens so ernst neh­men wie die monat­li­che Gehalts­über­wei­sung. Also nicht als Kür, son­dern als wie­der­keh­ren­de Übung (Mus­ter > Geschäfts­füh­rer-Anstel­lungs­ver­trag).

Für die Pra­xis: Die meis­ten Kran­ken­kas­sen bie­ten Vor­sor­ge­un­ter­su­chun­gen als inklu­si­ve Ver­si­che­rungs­leis­tung. Der Umfang rich­tet sich dabei nach dem Alter des Ver­si­cher­ten. Die meis­ten bie­ten Vor­sor­ge­un­ter­su­chun­gen ab dem 35. Lebens­jahr im 2‑jährigen Tur­nus, ab 55 jähr­lich. Infor­mie­ren Sie sich bei Ihrer Kran­ken­kas­se und legen Sie gleich zum Beginn des neu­en Geschäfts­jah­res einen ver­bind­li­chen Ter­min mit Ter­min­ver­ein­ba­rung bei einem Arzt Ihrer Wahl fest.

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