Der Geschäftsführer ist verpflichtet, sich fachkundigen Rat zur Erkennung der wirtschaftlichen Krise einzuholen (vgl. Nr 24/2012) . Dazu folgende Zusatz-Information: …
Ist z. B. ein – in diesen Dingen unerfahrener – Steuerberater nicht in der Lage, zweifelsfrei zu erkennen, ob Überschuldung vorliegt, ist der Geschäftsführer immer noch nicht aus der Haftung. U. U. ist er dann dazu verpflichtet, ein Zweit-Gutachten einzuholen (so gemäß OLG Schleswig, Urteil vom 11.2.2010, 5 U 60/09). Haben Sie den Eindruck, dass der Berater „überfordert“ ist, sollten Sie sich zusätzlich absichern und ein Zusatzgutachten einholen.