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Volkelt-Briefe

GmbH-Krise: Im Zweifel müssen Sie ein Zweit-Gutachten beauftragen

Der Geschäfts­füh­rer ist ver­pflich­tet, sich fach­kun­di­gen Rat zur Erken­nung der wirt­schaft­li­chen Kri­se ein­zu­ho­len (vgl. Nr 24/2012) . Dazu fol­gen­de Zusatz-Information: …

Ist z. B. ein – in die­sen Din­gen uner­fah­re­ner – Steu­er­be­ra­ter nicht in der Lage, zwei­fels­frei zu erken­nen, ob Über­schul­dung vor­liegt, ist der Geschäfts­füh­rer immer noch nicht aus der Haf­tung. U. U. ist er dann dazu ver­pflich­tet, ein Zweit-Gut­ach­ten ein­zu­ho­len (so gemäß OLG Schles­wig, Urteil vom 11.2.2010, 5 U 60/09). Haben Sie den Ein­druck, dass der Bera­ter „über­for­dert“ ist, soll­ten Sie sich zusätz­lich absi­chern und ein Zusatz­gut­ach­ten einholen.

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