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Unternehmensregister

Seit dem 1.1.2007 gibt es ein zen­tra­les, elek­tro­nisch geführ­tes Unter­neh­mens­re­gis­ter für Deutsch­land (www.Unternehmensregister.de) . Dar­in wer­den alle ver­öf­fent­li­chungs­pflich­ti­gen Daten eines Unter­neh­mens hin­ter­legt. Die Daten wer­den aus unter­schied­li­chen Quel­len zusam­men­ge­führt, z. B. aus dem Han­dels­re­gis­ter und dem Bundesanzeiger.

Das Unter­neh­mens­re­gis­ter dient als Sam­mel­stel­le und stellt die Daten ledig­lich zur Infor­ma­ti­on bereit, jedoch ohne recht­li­che Wir­kung – im Gegen­satz Han­dels­re­gis­ter. Wer­den die Anga­ben des Han­dels­re­gis­ters falsch ins Unter­neh­mens­re­gis­ter über­nom­men, sind allein die Anga­ben im Han­dels­re­gis­ter verbindlich.

Jah­res­ab­schlüs­se und ande­re Unter­la­gen müs­sen von den Geschäfts­füh­rern der Kapi­tal­ge­sell­schaf­ten unver­züg­lich nach der Vor­la­ge bei den Gesell­schaf­tern beim Betrei­ber des elek­tro­ni­schen Bun­des­an­zei­gers ein­ge­reicht und dort bekannt gemacht wer­den. Spä­tes­tens jedoch nach 12 Mona­ten. Ist das Unter­neh­men bör­sen­no­tiert, müs­sen die Unter­la­gen inner­halb von 4 Mona­ten vor­lie­gen (Offen­le­gungs­pflicht). Das Bun­des­amt für Jus­tiz setzt die Offen­le­gungs­pflich­ten durch und kann dazu Ord­nungs­geld (bei Ver­schul­den) bis zu 25.000 € erheben.

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