Unternehmen müssen einige ihrer Auslandsinvestitionen dem Finanzamt melden und zwar die Investitionen aus dem Jahr 2011 bis spätestens 31.5.2012. Die Meldung muss unaufgefordert 5 Monate (bisher: 1 Monat) nach Ablauf des Kalenderjahres der Investition beim Finanzamt eingehen. Die Frist kann nicht verlängert werden. Verstoßen Sie gegen diese Vorschrift, …
kann das Finanzamt Bußgeld verhängen (§ 138 Abs. 2 AO).
Für die Praxis: Wenn Sie 2011 im Ausland investiert haben, sollten Sie zusammen mit dem Steuerberater prüfen, ob Ihre GmbH bzw. Sie persönlich meldepflichtig sind. Das betrifft: Die Gründung und den Erwerb von Betriebsstätten im Ausland, die Beteiligung an ausländischen Personengesellschaften oder deren Aufgabe und Änderung, der Erwerb von Beteiligungen an einer ausländischen (beschränkt steuerpflichtigen) Körperschaft, Personenvereinigung und Vermögensmasse bei unmittelbarer Beteiligung von mindestens 10 % oder mittelbarer Beteiligung von mindestens 25 % am Kapital oder Vermögen oder wenn die Summe der Anschaffungen aller Beteiligungen mehr als 150.000 EUR beträgt.