Es empfiehlt sich daher, als personalverantwortlicher Geschäftsführer von Anfang an auf eine erfolgreiche Zusammenarbeit mit dem Betriebsrat zu setzen. Ansonsten wer-den Sie sehr schnell feststellen, dass Sie in vielen Bereichen ohne die Zustimmung dieser innerbetrieblichen Institution Ihre Ziele nicht erreichen.
Achten Sie darauf, dass die folgenden Pflichtverletzungen auf jeden Fall vermieden werden. Anderenfalls kann – und wird – sich Ihr Betriebsrat sofort an das zuständige Arbeitsgericht wenden:
Änderung der Arbeitszeit ohne Zustimmung des Betriebsrates
Anordnung von Sonntagsarbeit
Anordnung von Überstunden, wobei Sie das für diese Fälle vereinbarte Verfahren bewusst missachten
Aufstellung von Beurteilungsgrundsätzen ohne Beteiligung des Betriebsrates
Verweigerung der Teilnahme des Betriebsrates an Gesprächen mit Mitarbeitern über Entgeltzusammensetzung, Leistungsbeurteilung und beruflichen Aufstieg
Betrachten Sie die Mitglieder Ihres Betriebsrates als Verhandlungspartner – und nicht als Gegner. Ihre daraus resultierenden Vorteile liegen auf der Hand:
1. Ein Betriebsrat, der sich als Partner akzeptiert fühlt, wird Ihre Anliegen eher positiv betrachten als einer, mit dem Sie permanent im Streit liegen.
2. In den Diskussionen können Sie innerbetrieblich Ihr Verhandlungsgeschick trainie-ren.
Da Sie es in den Gesprächen in der Regel vor allem mit dem Betriebsratsvorsitzenden zu tun haben, konzentrieren Sie sich auf diesen und machen Sie sich mit den verschiedenen Typen vertraut. So vermeiden Sie von vornherein Fehler im Umgang mit Betriebsratsvorsitzenden.