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Betriebsrat

Es emp­fiehlt sich daher, als per­so­nal­ver­ant­wort­li­cher Geschäfts­füh­rer von Anfang an auf eine erfolg­rei­che Zusam­men­ar­beit mit dem Betriebs­rat zu set­zen. Ansons­ten wer-den Sie sehr schnell fest­stel­len, dass Sie in vie­len Berei­chen ohne die Zustim­mung die­ser inner­be­trieb­li­chen Insti­tu­ti­on Ihre Zie­le nicht erreichen.

Ach­ten Sie dar­auf, dass die fol­gen­den Pflicht­ver­let­zun­gen auf jeden Fall ver­mie­den wer­den. Ande­ren­falls kann – und wird – sich Ihr Betriebs­rat sofort an das zustän­di­ge Arbeits­ge­richt wenden:

 Ände­rung der Arbeits­zeit ohne Zustim­mung des Betriebsrates

 Anord­nung von Sonntagsarbeit

 Anord­nung von Über­stun­den, wobei Sie das für die­se Fäl­le ver­ein­bar­te Ver­fah­ren bewusst missachten

 Auf­stel­lung von Beur­tei­lungs­grund­sät­zen ohne Betei­li­gung des Betriebsrates

 Ver­wei­ge­rung der Teil­nah­me des Betriebs­ra­tes an Gesprä­chen mit Mit­ar­bei­tern über Ent­gelt­zu­sam­men­set­zung, Leis­tungs­be­ur­tei­lung und beruf­li­chen Aufstieg

Betrach­ten Sie die Mit­glie­der Ihres Betriebs­ra­tes als Ver­hand­lungs­part­ner – und nicht als Geg­ner. Ihre dar­aus resul­tie­ren­den Vor­tei­le lie­gen auf der Hand:

1. Ein Betriebs­rat, der sich als Part­ner akzep­tiert fühlt, wird Ihre Anlie­gen eher posi­tiv betrach­ten als einer, mit dem Sie per­ma­nent im Streit liegen.

2. In den Dis­kus­sio­nen kön­nen Sie inner­be­trieb­lich Ihr Ver­hand­lungs­ge­schick trainie-ren.

Da Sie es in den Gesprä­chen in der Regel vor allem mit dem Betriebs­rats­vor­sit­zen­den zu tun haben, kon­zen­trie­ren Sie sich auf die­sen und machen Sie sich mit den ver­schie­de­nen Typen ver­traut. So ver­mei­den Sie von vorn­her­ein Feh­ler im Umgang mit Betriebsratsvorsitzenden.

Weiterführende Informationen:

Der Schnell­kurs für Geschäfts­füh­rer – Inhaltsübersicht

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