Derzeit sind wir ein bisschen ratlos, welches der vielen dankbaren Themen wir diese Woche kommentieren sollen. Zum Beispiel, wie kompliziert es sein kann, sich gegen ein vom Finanzamt gegen einen Steuerzahler ausgesprochenes Hausverbot zu wehren (FG Münster, Urteil vom 30.8.2010, 14 K 3004/10). So weit wir wissen, wollte der Steuerzahler seinem Sachbearbeiter nur einziges Mal seine ehrliche Meinung kundtun, durfte aber das Finanzamt nicht betreten. Oder, dass eine eingescannte Unterschrift, die anschließend ausgedruckt und dann per Fax an ein Gericht geschickt wird, rein „schriftformmäßig“ nicht zu beanstanden ist (BFH, Urteil vom.22.6.2010, VIII R 38/08). Oder dass unser Außenminister geheiratet hat – wozu sich jegliche Kommentierung schon aus Rücksichtnahme vor dessen Privatsphäre verbietet. Wir könnten uns aber auch den Satz des Regierungssprechers vornehmen, „dass die Bundesregierung verstehen kann, dass viele Bürger über die Boni-Zahlungen an leitende Mitarbeiter der HRE-Bank verärgert sind“. Immerhin – so viel Verständnis hat die Regierung ja weiß Gott nicht immer.
Möglich wäre auch ein kurzer Exkurs über die Rede unseres Finanzministers vor 400 hochrangigen Bankern. Und zwar über die Passagen, die im Redemanuskript zwar noch standen, laut Handelsblatt-Recherche aber beim Vortrag von Schäuble aus irgendwelchen Gründen ausgelassen wurden, z. B. der Satz: „Es ist gefährlich für den Zusammenhalt der Gesellschaft, wenn sich bei immer mehr deutschen Unternehmen der Realwirtschaft der Eindruck verfestigt, dass Teile des Kreditgewerbes kein Interesse mehr an der Zusammenarbeit mit ihnen haben“. Da hat sich der Ghostwhriter aber ganz schön ins Zeug gelegt. Angesichts solcher Ereignisse sehen wir uns kaum noch in der Lage, satirisch eins draufzusetzen. Es gilt das gesprochene Wort.