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Volkelt-Briefe

Überbrückungshilfe III bis September verlängert

Die Ver­län­ge­rung der Über­brü­ckungs­hil­fe III wird mit dem neu­en Pro­gramm Über­brü­ckungs­hil­fe III Plus umge­setzt, das inhalt­lich weit­ge­hend deckungs­gleich mit der Über­brü­ckungs­hil­fe III ist. Auch in der Über­brü­ckungs­hil­fe III Plus sind nur Unter­neh­men mit einem Coro­na-beding­ten Umsatz­ein­bruch von min­des­tens 30 Pro­zent antrags­be­rech­tigt. Das neue Pro­gramm wird eben­falls durch die prü­fen­den Drit­ten über das Coro­na-Por­tal des Bun­des beantragt.

Für bei­de Pro­gram­me gemein­sam gilt künftig:

  • Die maxi­ma­le monat­li­che För­de­rung in der Über­brü­ckungs­hil­fe III und der Über­brü­ckungs­hil­fe III Plus beträgt 10 Mio. Euro.
  • Die Ober­gren­ze für För­de­run­gen aus bei­den Pro­gram­men beträgt maxi­mal 52 Mio. Euro und zwar 12 Mio. Euro aus dem gel­ten­den EU-Bei­hil­fe­rah­men bestehend aus Klein­bei­hil­fe, De-Mini­mis sowie Fix­kos­ten­hil­fe plus 40 Mio. Euro aus dem neu­en Bei­hil­fe­rah­men der Bun­des­re­ge­lung Scha­dens­aus­gleich. Die neue EU-Rege­lung zum Scha­dens­aus­gleich gilt für Unter­neh­men, die von staat­li­chen Schlie­ßungs­maß­nah­men direkt oder indi­rekt betrof­fen sind. Die­se kön­nen künf­tig Schä­den von bis zu 40 Mio. Euro gel­tend machen.

Neu im Pro­gramm der Über­brü­ckungs­hil­fe III Plus ist:

  • Unter­neh­men, die im Zuge der Wie­der­eröff­nung Per­so­nal aus der Kurz­ar­beit zurück­ho­len, neu ein­stel­len oder ander­wei­tig die Beschäf­ti­gung erhö­hen, erhal­ten wahl­wei­se zur bestehen­den Per­so­nal­kos­ten­pau­scha­le eine Per­so­nal­kos­ten­hil­fe („Restart-Prä­mie“) als Zuschuss zu den dadurch stei­gen­den Per­so­nal­kos­ten. Sie erhal­ten auf die Dif­fe­renz der tat­säch­li­chen Per­so­nal­kos­ten im För­der­mo­nat Juli 2021 zu den Per­so­nal­kos­ten im Mai 2021 einen Zuschuss von 60 Pro­zent. Im August beträgt der Zuschuss noch 40 Pro­zent und im Sep­tem­ber 20 Pro­zent. Nach Sep­tem­ber 2021 wird kein Zuschuss mehr gewährt.
  • Ersetzt wer­den künf­tig Anwalts- und Gerichts­kos­ten von bis zu 20.000 Euro pro Monat für die insol­venz­ab­wen­den­de Restruk­tu­rie­rung von Unter­neh­men in einer dro­hen­den Zahlungsunfähigkeit.
  • Die Neu­start­hil­fe für Solo­selbst­stän­di­ge wird ver­län­gert und erhöht sich von bis zu 1.250 Euro pro Monat für den Zeit­raum von Janu­ar bis Juni 2021 auf bis zu 1.500 Euro pro Monat für den Zeit­raum von Juli bis Sep­tem­ber 2021. Für den gesam­ten För­der­zeit­raum von Janu­ar bis Sep­tem­ber 2021 kön­nen Solo­selbst­stän­di­ge somit bis zu 12.000 Euro bekommen.

Die FAQ zur Über­brü­ckungs­hil­fe III wer­den über­ar­bei­tet und zeit­nah ver­öf­fent­licht. Nach Anpas­sung des Pro­gramms kann die Antrag­stel­lung über die bekann­te Platt­form erfol­gen. Antrags­be­ar­bei­tung und Aus­zah­lung erfol­gen in der Ver­ant­wor­tung der Länder.

Die Här­te­fall­hil­fen der Län­der wer­den im Gleich­klang mit der Über­brü­ckungs­hil­fe bis Ende Sep­tem­ber 2021 verlängert.

Quel­le: PM Bun­des­mi­nis­te­ri­um für Wirt­schaft und Ener­gie (BMWi) vom 9.6.2021