Weil das 1&1‑Callcenter unberechtigt die Telefon-Nummer eines Kunden (hier: die Ex-Partnerin, die mit der Tel-Nummer den Ex-Partner stalkte) herausgegeben hat, verhängte die Bußgeldstelle (hier: Bundesbeauftragte für den Datenschutz und Informationsfreiheit BfDI) ein Bußgeld in Höhe von 9,55 Mio. EUR. Dazu das Landgericht Bonn: Das ist zwar berechtigt, aber deutlich zu hoch. Gerechtfertigt sind maximal 900.000 EUR.
Quelle: Landgericht Bonn, Urteil v. 11.11.2020
Für die Praxis: Erstaunlich. Das ist gerade einmal knapp ein Zehntel der von der Bußgeldbehörde errechneten Bußgeld-Höhe. Das klingt nach Beliebigkeit. Im Klartext: Es lohnt, gegen einen solchen Bußgeld-Bescheid vorzugehen. Z.B. , wenn ein Einzelverstoß moniert wird und der BfDI daraus eine komplexe Datenschutz-Lücke konstruiert.