Die Themen …
gGmbH/UG: Zu hohes Geschäftsführer-Gehalt kostet die Gemeinnützigkeit + GmbH-Kauf/Verkauf: Geschäftsführer müssen das Projekt managen + Praktisch: Neue Vorgaben für den Arbeitsschutz + Digitales: Freie Fahrt für Audio und Podcasts + Kompakt: Konjunktur- und Finanz-Plandaten September 2020 + Mitarbeiter: Lückenlose Erfassung der Arbeitszeiten + GmbH/Finanzen: Neue Eckdaten für Manager-Gehälter + BGH-aktuell: Ausschluss eines GmbH-Gesellschafters + Steuern: Finanzbehörden nehmen Influencer in die Pflicht
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Freiburg, 4. September 2020
Sehr geehrte Geschäftsführer-Kollegin, sehr geehrter Kollege,
nicht nur gemeinnützige Organisationen werden vom Finanzamt alle 3 Jahre sorgfältig geprüft. Ganz besonders gründlich schauen die Finanzbehörden bei der Gemeinnützigen GmbH/UG (gGmbH) hin. Dass das auch eine teure Überraschung werden kann, musste jetzt der Geschäftsführer einer als gemeinnützig anerkannten, im Gesundheits- und Sozialbereich tätigen GmbH in Mecklenburg/Vorpommern erfahren. Der Sachverhalt: Bei einer Betriebsprüfung monierte der Steuerprüfer die Höhe des Geschäftsführer-Gehalts. Ergebnis: „Das Gehalt ist unangemessen hoch”. Zwangsläufige Folge: Der unangemessene Gehaltsanteil wird als verdeckte Gewinnausschüttung nachversteuert. Über mehrere Jahre gerechnet kommen da einige Tausend Euro zusammen.
Mehr noch: Das Finanzamt sprach der gGmbH die Gemeinnützigkeit ab. Und zwar für den gesamten Zeitraum, über den ein zu hohes Geschäftsführer-Gehalt gezahlt wurde. Steuerfolge: Die erwirtschafteten Rücklagen aus den letzten Jahren werden vom Finanzamt als steuerpflichtiger Gewinn gewertet und nachversteuert. Die Gemeinnützigkeitsbescheinigung für die Zukunft wird nicht mehr ausgestellt. Die gGmbH wird in Zukunft wie eine steuerpflichtige Kapitalgesellschaft behandelt. Der Bundesfinanzhof (BFH) hat diese Sichtweise der Finanzbehörden abschließend bestätigt (BFH, Urteil v. 12.3.2020, V ZR 5/17).
Für die Praxis: Die Angemessenheit der Geschäftsführer-Bezüge ergibt sich aus dem Branchenvergleich bzw. den dazu veröffentlichten Gehaltsvergleichs-Studien (z. B. BBE Media, Kienbaum). Achtung: Auch Miet‑, Pacht- und Darlehensverträge mit den Gesellschaftern/Geschäftsführern können „unangemessen” sein – mit den gleichen Folgen für die Gemeinnützigkeit bzw. für die Besteuerung.
GmbH-Kauf/Verkauf: Geschäftsführer müssen das Projekt managen
Ob die GmbH Anteile an Tochtergesellschaften verkaufen will oder ob die GmbH zukaufen will: Der Geschäftsführer ist für die ordnungsgemäße Abwicklung der Deals zuständig. Das betrifft Fragen wie: Wie viel darf/muss für den Anteil gezahlt werden? Was ist die richtige Bewertungsmethode? Was gehört in den Kaufvertrag? Wichtig ist auch, dass u. U. existenzielle Informationen über die GmbH nicht nach außen dringen, damit sie später – etwa bei Nicht-Zustandekommen des Verkaufes – nicht gegen die GmbH genutzt werden können. Beispiel: Ein 25 % – Anteil soll verkauft werden. Gleichzeitig steht der Abschluss eines Großauftrages als Zulieferer kurz bevor. Darf das der potentielle Käufer wissen? Umgekehrt bedeutet das: Wenn der neue Auftrag in die Unternehmensbewertung eingeht, führt dies zu einer satten Erhöhung des Kaufpreises. Umgekehrt bedeutet das aber: Weiß der potenzielle Käufer von Ihrem Deal, so ist zu befürchten, dass er Ihnen den Auftrag wegschnappt. Der Geschäftsführer trägt ein beträchtliches Haftungsrisiko – insbesondere dann, wenn er nicht zugleich auch Gesellschafter ist. Als Geschäftsführer einer GmbH, deren Anteile verkauft werden, machen Sie Alles richtig, wenn Sie sich an der folgenden Checkliste orientieren:
Checkliste: Die richtigen Schritte zum Verkauf einer GmbH/eines GmbH-Anteils
Prüfen Sie … | Das müssen Sie beachten … | Lösung … |
Inwieweit bestehen Verkaufshindernisse | Ein Gesellschafter möchte verkaufen, weiß aber nicht, wie die Mit-Gesellschafter solchen Plänen gegenüberstehen Die Gesellschafter haben unterschiedliche Vorstellungen (Zeitpunkt, Käufer, Kaufpreis) über den Verkauf |
Mediationsgespräch mit den Gesellschaftern |
Der Umgang mit Vorkaufsrechten | Laut Gesellschaftsvertrag besteht ein Vorkaufsrecht für die GmbH Laut Gesellschaftsvertrag besteht ein Vorkaufsrecht für den Mehrheitsgesellschafter der GmbH Der Inhaber des Vorkaufsrechts macht von seinem Recht |
Mediationsgespräch mit allen Gesellschaftern Wahrnehmung des Vorkaufsrechts Zusammenlegung von Geschäftsanteilen |
Suche nach potenziellen Käufern | Das Kauf-/Verkaufsvorhaben soll geheim gehalten werden Potenzielle Interessenten aus der Branche sollen unter Wahrung höchster Diskretion angesprochen werden | Einschaltung eines M&A‑Spezialisten (Mergers & Akquisitions)
Vereinbarung von Bußgeldern |
Abschluss eines Vorvertrages | Formulierung der gemeinsamen Zielvorstellungen Festlegen des weiteren Vorgehens (Gutachten, Verfahren zur Bestimmung des Unternehmenswertes und des Verfahrens zur Bestimmung des Kaufpreises, Terminierung) Verschwiegenheitspflichten, Vertragsstrafen |
Einschaltung eines M&A‑Spezialisten
Abschluss des Vorvertrages (Letter of intent) |
Due-Diligence (Verfahren zur Bewertung eines Unternehmens) | Einverständnis der Vertragsparteien zur Durchführung des Bewertungsverfahrens und der Kaufpreisermittlung nach den Grundsätzen des Due-Diligence Bestimmung der durchführenden Berater und des Zeitpunktes | Bestimmung von Zeitzielen
Bestimmen und Bevollmächtigen (StB, WP, RA), durchführenden Beratern und Auskunftspersonen |
Ermittlung des Kaufpreises | Definition des konkreten Kaufpreises, Aufteilung der Beraterkosten Bestimmung der optimalen steuerlichen Behandlung des Verkaufserlöses Festlegen der Fälligkeiten/Abzahlungsmodalitäten, Verzinsung ausstehender Forderungen | Ermittlung des Gesamtkaufpreises
Aufzinsungen
Steuergutachten |
Gestaltung des Kaufvertrages | Vorbesprechung: Listung aller regelungsbedürftigen Sachverhalte Festlegen der Nebenbestimmungen (Sprache, Anzahl der Vertragswerke, Gerichtsstand, Zeichnungsberechtigung usw.) |
Protokoll
Vereinbarung Notariatstermin |
Steuerplanung zur Optimierung der Steuerbelastung | Einholung eines steuerlichen Gutachtens, das alle steuerlichen Auswirkungen, die mit dem Unternehmenskauf/-verkauf verbunden sind, ausführlich darstellt (Veräußerungsgewinn, wesentliche Beteiligung, Verlustvor- und ‑rücktrag, Aufdeckung stiller Reserven, Konzernbesteuerung) |
Steuergutachten |
Prüfung kartellrecht– licher Vorschriften | Im Rahmen des Unternehmenszusammenschlusses bzw. der Unternehmensübernahme (Fusion) ist zu prüfen, inwieweit kartellrechtliche Bedenken bestehen Es ist zu prüfen, inwieweit für eine internationale Ausdehnung des Geschäftsbetriebes Zulassungsvoraussetzungen zu beachten sind bzw. ob nationale Bestimmungen gelten Prüfen der EU-Bestimmungen zur Übernahme von Unternehmen |
Einschalten eines Rechtsanwalts mit Kenntnissen der EU-Bestimmungen bzw. der aktuellen EuGH-Rechtsprechung |
Praktisch: Neue Vorgaben für den Arbeitsschutz
Betrifft … |
Darum geht es … |
to do … |
Mitarbeiter/Arbeitsschutz | Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) hat Vorgaben zum Schutz der Arbeitnehmer in Zeiten von Corona herausgegeben. Die Vorgaben gelten bundesweit und branchenübergreifend. | Weiterführende Informationen > SARS-CoV-2-Arbeitsschutzstandard |
Digitales: Freie Fahrt für Audio und Podcasts
Bilder erzeugen Emotionen und damit lässt sich gut verkaufen. Auch Hören hat emotionale Schlagkraft. Der Bestseller-Autor Sebastian Fitzek schreibt eigens für die deutsche Amazon-Tochter Audible Krimis im Audioformat – sein Kommissar löst Fälle anhand von akustischen Mitschnitten. Dahinter steckt: Der Bundesverband Digitale Wirtschaft (BVDW) sieht hier und heute und coronabedingt inzwischen 23 Mio. Deutsche, die Audio-Angebote nutzen, 8 Mio. davon täglich. Die Werbewirtschaft frohlockt. Auch Spotify, die Bertelsmann-Tochter Audio Now und die Pro7 Tochter FYEO (For Your Ears Only) probieren sich in dem neuen Marktsegment. Man setzt auf Wachstum. 2019 lag der Umsatz mit Podcasts noch bei 9 Mio. EUR und wird in 2020 auf mindestens 15 bis 20 Mio. geschätzt. Tendenz: Extrem schnell wachsend. Diesen Trend will keiner verpassen. Mit dem Geschäftsmodell lässt sich doppelt verdienen: Audio-Fans zahlen für die Nutzung passender Zielgruppenangebote im Abo, auch die Werbewirtschaft zahlt gerne für eine zielgenaue Platzierung.
Für die Praxis: Wo man hinhört – WhatsApp, Alexa, Siri oder der Outlook-Vorlese-Modus: Audio macht Video nach, wie Social Media im Marketing eingesetzt werden kann. Vorteil: Die Produktion von Audio-Formaten ist einfacher und kostet weniger.
Kompakt: Konjunktur- und Finanz-Plandaten September 2020
Mit den Lockerungsmaßnahmen nach dem Lockdown zeigen die Zahlen auf Wachstum. Aber auf einem ausgesprochen niedrigen Ausgangsniveau, so dass das kaum Aussagekraft über die tatsächliche Lage der Unternehmen hat. Für die stark betroffenen Branchen stehen die Zeichen weiterhin auf Unsicherheit bis Existenzgefährdung.
Betrifft … |
Trend |
Konjunktur |
Mit – 10,1 % im Vorquartalsvergleich ist der Einbruch des Bruttoinlandsprodukts im zweiten Quartal 2020 historisch. Der bisher größte Quartalsrückgang auf dem Höhepunkt der Finanzkrise von – 4,7 % wurde mehr als verdoppelt. |
Aktien |
Wer im März/April in Aktien, Fonds oder EFTs investiert hat, hat bis heute gut bis sehr gut verdient. Mit dem richtigen Mix konnte in wenigen Monaten eine Rendite > 20 % und sogar noch mehr erzielt werden. Unterdessen hat der DAX fast wieder den Vor-Corona-Höchststand erreicht. Die Expertenmeinungen gehen auseinander: Von Verkaufen und auf den nächsten Crash warten (Herbst) bis mittel- und langfristig halten. |
Energie/Ölpreis |
Mit +/- 40 $ pro Barel Brent hat der Ölpreis nach 3 Monaten kontinuierlicher Steigerung jetzt eine stabile Seitwärtsbewegung erreicht. Bis zum Jahresende sollte es keine signifikanten Abweichungen – weder nach oben noch nach unten – geben. Rechnen Sie mit stabilen Preisen für Energie/Öl. |
Arbeitnehmer*innen |
Die Beschäftigung hat saisonbereinigt weiter abgenommen, die Rückgänge werden aber kleiner. Arbeitslosigkeit und Unterbeschäftigung sind im Juli aufgrund der Sommerpause im üblichen Umfang gestiegen. Saisonbereinigt ist die Arbeitslosigkeit sogar leicht gesunken, während die Unterbeschäftigung geringfügig gestiegen ist. Der Einfluss der Corona-Krise zeigt sich aber weiterhin in deutlichen Anstiegen von Arbeitslosigkeit und Unterbeschäftigung gegenüber dem Vorjahr. Dennoch: Auf dem Arbeitsmarkt für Fachkräfte ist weiterhin eine Erholung nicht in Sicht. Es gilt, bewährte Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen mittel- und langfristig zu binden. |
Mitarbeiter: Lückenlose Erfassung der Arbeitszeiten
Nach dem EuGH-Urteil zur Verpflichtung für eine lückenlose Erfassung der Arbeitszeiten (vgl. zuletzt Nr. 24/2020) prüfen bereits viele Personalverantwortliche, mit welchen IT-gestützten Systemen das möglich ist, ohne gegen sonstige Datenschutzvorschriften zu verstoßen. Interessant in diesem Zusammenhang: Nach einem aktuellen Urteil des Landesarbeitsgerichts (LAG) Berlin-Brandenburg sind Arbeitnehmer berechtigt, die Zeiterfassung per Fingerabdruck zu verweigern. Und zwar auch dann, wenn das System nur Fingerlinienverzweigungen (Minutien) verarbeitet. Auch dann handelt es sich um biometrische Daten, deren Verarbeitung nur mit ausdrücklicher Zustimmung möglich ist (LAG Berlin-Brandenburg, Urteil v. 4.6.2020, 10 Sa 2130/19).
Für die Praxis: Im konkreten Fall hat der Arbeitgeber den Arbeitnehmer abgemahnt, weil dieser den Fingerabdruck verweigerte. Laut LAG Berlin-Brandenburg muss der Arbeitgeber die Abmahnung aus der Personalakte entfernen. Die Verweigerung der Nutzung des Systems stelle keine Pflichtverletzung dar. Fazit: Vorsicht bei der Anschaffung eines entsprechenden Erfassungssystems. Das gilt dann so auch für Gesichts- oder Pupillen-Erfassungssysteme. Wir halten Sie auf dem Laufenden.
GmbH/Finanzen: Neue Eckdaten für Manager-Gehälter
Ab 2021 müssen die Aktionäre von Aktiengesellschaften auf der Hauptversammlung regelmäßig über das Vergütungssystem für die Vorstande abstimmen. Und zwar spätestens nach 4 Jahren. Gibt es Veränderungen im vereinbarten Vergütungssystem muss darüber umgehend die Zustimmung der Hauptversammlung eingeholt werden. Ab 2020 werden die Aktionäre dann zusätzlich jährlich über einen gesondert vorzulegenden sog. Vergütungsbericht abstimmen – so die Vorgaben aus der in deutsches Recht umgesetzten EU-Aktionärsrechterichtlinie (Arug II). Experten befürchten in den Unternehmen eine Machtverschiebung zugunsten der Investoren. Mit der Folge, dass in Zukunft mit härteren Bandagen um die Manager-Gehälter gestritten wird und zum Teil deutliche Reduzierungen durchgesetzt werden. Sinkt das Durchschnittsniveau, dürfte das auch Folgen für die „steuerliche Angemessenheit” von Geschäftsführer-Gehältern haben – womöglich bereits nachzuvollziehen in den Gehaltsstudien ab 2021, wenn die schlechte Umsatz- und Ertragslage ohnehin schon das Gehaltsniveau von Geschäftsführern mit Tantiemeanspruch deutlich absenken wird.
BGH-aktuell: Ausschluss eines GmbH-Gesellschafters
Der Bundesgerichtshof (BGH) hat entschieden, in welchen Schritten die Gesellschafterversammlung zum Ausschluss eines Gesellschafters aus der GmbH vorzugehen ist. Danach gilt: „Der Gesellschafter einer GmbH kann, obwohl er seine bereits fällig gestellte Einlage noch nicht vollständig erbracht hat, aus der Gesellschaft ausgeschlossen werden, ohne dass zugleich mit dem Ausschluss ein Beschluss über die Verwertung seines Geschäftsanteils gefasst werden muss.” (BGH, Beschluss v. 4.8.2020, II ZR 171/19).
Für die Praxis: In der Vorinstanz hatte das Oberlandesgericht (OLG) Köln im konkreten Fall beide Sachfragen (Ausschluss, Verwertung des Anteils) in einem einheitlichen Beschlusserfahren entschieden. Der BGH stellt aber klar, dass der (ausgeschlossene) Gesellschafter auch noch im Nachhinein zur Einzahlung der Einlage verpflichtet werden kann, und sichert so die Rechte potenzieller Gläubiger im Ausschlussverfahren.
Steuern: Finanzbehörden nehmen Influencer in die Pflicht
Das Bundesfinanzministerium (BMF) hat einen – leicht lesbaren und übersichtlich aufbereiteten – Leitfaden zur Besteuerung von Social-Media-Akteuren veröffentlicht. Dabei geht es um allgemeine Hinweise zu den Steuerpflichten und den Folgen von Versäumnissen – bis hin zur Androhung von Geld- und sogar Freiheitsstrafen in besonders schwerwiegenden Fällen. Besonderheit: Das BMF weist ausdrücklich darauf hin, dass auch Werbegeschenke – z. B. Waren, Dienstleistungen oder unentgeltliche Übernachtungen – steuerpflichtige Einnahmen sind, für die Umsatzsteuer und ggf. auch Einkommensteuer zu zahlen ist. Steuerfrei sind danach lediglich Einkünfte bis zu 9.408 EUR.
Ein paar Erkenntnisse wünscht
Lothar Volkelt
Herausgeber + Chefredakteur