Wer einen Steuervorauszahlungstermin verpasst, erhält vom Finanzamt automatisch eine Mahnung und wird zur Nachzahlung ausgefordert. Bis dahin fallen keine Säumniszuschläge und zusätzliche Bearbeitungsgebühren an. ACHTUNG: Hier gibt es eine Änderung. Ab Juni 2020 gibt es keine Zahlungserinnerungen für Steuervorauszahlungen mehr. Das betrifft alle Steuerarten (USt, LSt, ESt, KSt, GewSt). Sie sind also gut beraten, die Vorauszahlungstermine ab sofort selbst zu terminieren und sich nicht darauf zu verlassen, dass sich das Finanzamt um Ihre Termine kümmert.
Die Finanzverwaltung empfiehlt – was sonst – am SEPA-Lastschrifteinzugsverfahren teilzunehmen. Der entsprechende Vordruck zur Teilnahme am SEPA-Lastschrifteinzugsverfahren wird mit dem letztmalig zugestellten Zahlungshinweis verschickt ( > zum Vordruck). Viele Unternehmer sehen das allerdings nach wie vor mit Misstrauen und überweisen lieber in Eigenregie, um die Handlungshoheit zu behalten – Stichwort: Steuerforderungen aus ungeklärten Fallfragen