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Volkelt-Briefe

Geschäftsführer-Perspektive: Das geplante Lieferkettengesetz

Die Über­stei­ge­rung der Büro­kra­tie wird gemein­hin als Büro­kra­tis­mus bezeich­net. Dage­gen hel­fen nur Büro­kra­tie-Ent­las­tungs­ge­set­ze – zur­zeit Num­mer I bis III. Oder eine Kom­mis­si­on, die alle neu­en Geset­ze auf ihren Büro­kra­ti­sie­rungs­ef­fekt hin abklopft. So wie jetzt im Gesetz­ge­bungs­ver­fah­ren um das neue Lie­fer­ket­ten­ge­setz. Nach einer ers­ten Prü­fung (Moni­to­ring) hat man jetzt fest­ge­stellt, dass es eigent­lich aus­rei­chen müss­te, wenn jedes Unter­neh­men eine Qua­li­täts- und Com­pli­ance-Prü­fung ledig­lich der eige­nen Zulie­fe­rer vor­nimmt und nicht die gesam­te Lie­fer­ket­te über­prü­fen muss und dafür zur Ver­ant­wor­tung gezo­gen wer­den kann – mit der Andro­hung von Buß­geld bis zu 5 Mio. EUR, von Haft­stra­fen für die Geschäfts­füh­rer und dem Aus­schluss von öffent­li­chen Auf­trä­gen. Eine sol­che Über­prü­fung ist ohne­hin nur auf dem Papier und für die Abla­ge mög­lich. Davon haben wir alle aller­dings schon mehr als genug. Mit freund­li­chen Grüßen.

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