Bei Casino-Managern – das weiß man – liegt die Scheidungsquote bei 52,9 % und ist die höchste in Deutschland, bei Buchhaltern mit 17 % am niedrigsten. Bei Geschäftsführern wird sie irgendwo dazwischen liegen. Aber: Aufgrund der Dauerbelastung und des notwendigen beruflichen Engagements ist nicht auszuschließen, dass die Quote eher am oberen als am unteren Wert liegt.
Mit einer Besonderheit: Will der/die Gesellschafter-Geschäftsführer/in ihren/seinen GmbH-Anteil während des Scheidungsverfahrens verkaufen, muss sie/er aufpassen. Gibt es keine ein-eindeutigen schriftlichen – eventuell notariellen – Vermögens- und Trennungsvereinbarungen, kann er/sie den GmbH-Anteil nur mit der Zustimmung des (Noch-) Ehepartners veräußern – das ergibt sich aus den Vorgaben des BGB (hier: § 1365 Zustimmungserfordernisse). Verweigert der Ehepartner die Zustimmung, muss der Verkauf u. U. rückabgewickelt werden. Auch das noch! Womöglich mit zusätzlichen Schadensersatzforderungen des Käufers. Mit freundlichen Grüßen