Viele der Kollegen/Innen sind „Besserverdiener”. Sie verdienen so viel, dass sie – der Staatshaushalt wird´s danken – auch in Zukunft einen Solidaritätszuschlag werden leisten müssen. Sie werden allenfalls ein bisschen entlastet. Konkret ausgerechnet hat das der GmbH-Experte Hagen Prühs. Die Rechnung wird ab 1.1.2021 so aussehen: Ein allein stehender Geschäftsführer zahlt keinen Solidaritätszuschlag, wenn das Bruttogehalt unter 73.000 EUR im Jahr liegt. Liegt das Gehalt darüber, wird der Solidaritätszuschlag stufenweise abgebaut. Erhält der Geschäftsführer z. B. monatlich 7.500 EUR, zahlt er bisher 110 EUR Solidaritätszuschlag. Ab 1.1.2021 nur noch 71 EUR. Ersparnis: 39 EUR im Jahr. Ab einem Gehalt von 9.500 EUR monatlich bleibt alles beim alten. Apropos: Der „durchschnittliche” Geschäftsführer verdiente in 2018 immerhin 174.000 EUR. Die GmbH zahlt den Soli ohnehin bis auf weiteres weiter. Mit freundlichen Grüßen.
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