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Volkelt-Briefe

Geschäftsführer-Perspektive: Soli 2020 – immerhin 39 € gespart …

Vie­le der Kollegen/Innen sind „Bes­ser­ver­die­ner”. Sie ver­die­nen so viel, dass sie – der Staats­haus­halt wird´s dan­ken –  auch in Zukunft einen Soli­da­ri­täts­zu­schlag wer­den leis­ten müs­sen. Sie wer­den allen­falls ein biss­chen ent­las­tet. Kon­kret aus­ge­rech­net hat das der GmbH-Exper­te Hagen Prühs. Die Rech­nung wird ab 1.1.2021 so aus­se­hen: Ein allein ste­hen­der Geschäfts­füh­rer zahlt kei­nen Soli­da­ri­täts­zu­schlag, wenn das Brut­to­ge­halt unter 73.000 EUR im Jahr liegt. Liegt das Gehalt dar­über, wird der Soli­da­ri­täts­zu­schlag stu­fen­wei­se abge­baut. Erhält der Geschäfts­füh­rer z. B. monat­lich 7.500 EUR, zahlt er bis­her 110 EUR Soli­da­ri­täts­zu­schlag. Ab 1.1.2021 nur noch 71 EUR. Erspar­nis: 39 EUR im Jahr. Ab einem Gehalt von 9.500 EUR monat­lich bleibt alles beim alten. Apro­pos: Der „durch­schnitt­li­che” Geschäfts­füh­rer ver­dien­te in 2018 immer­hin 174.000 EUR. Die GmbH zahlt den Soli ohne­hin bis auf wei­te­res wei­ter. Mit freund­li­chen Grüßen.

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