Das Finanzgericht Baden-Württemberg hält die sog. Doppelbesteuerung der Renten (Beitragszahlung zur Rentenversicherung aus versteuertem Einkommen und Besteuerung der ausgezahlten Rente gemäß steuerpflichtigem Besteuerungsanteil von 54 %) weiterhin für verfassungsrechtlich unbedenklich (Finanzgericht Baden-Württemberg, Urteil v. 1.10.2019, 8 K 3195/16).
Interessant: Das Finanzgericht hat ausdrücklich Revision zum Bundesfinanzhof (BFH) zugelassen. Der BFH wird dazu also noch einmal abschließend urteilen. Bereits im Vorverfahren hatte der BFH das ergebnisgleiche Urteil zur Nachverhandlung zurückgewiesen. Unterdessen hat sich ein namhafter BFH-Richter des für die Rentenbesteuerung zuständigen Senates des BFH zur Sache geäußert. Er teilt durchaus verfassungsrechtliche Bedenken gegen die Doppelbesteuerung. Eventuell muss der Gesetzgeber nachbessern – bzw. die Doppelbesteuerung rückabwickeln.