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Terminsache§ 42a GmbHG | Als Geschäftsführer einer kleinen GmbH müssen Sie bis spätestens 30.11.2029 den Gesellschaftern den Jahresabschluss für das Geschäftsjahr 2018 vorlegen, diesen feststellen und beschließen lassen. Daneben muss der Beschluss über die Verwendung des gewinns (Ausschüttung, Rücklage) gefasst werden. Für Sie als Geschäftsführer ist wichtig: Lassen Sie den Beschluss über Ihre Entlastung fassen. | Das geht jetzt nur noch mit einer informell einberufenen Gesellschafterversammlung. Dazu müssen alle Gesellschafter zustimmen bzw. anwesend sein. |
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