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Volkelt-Briefe

Planung 2020: Die Eckdaten für die „Planung im Kopf“

Pla­nung beginnt im Kopf. Als Geschäfts­füh­rer Ihrer GmbH sind Sie nicht nur für das ope­ra­ti­ve Geschäft zustän­dig. Schon jetzt geht es dar­um, die Eck­da­ten der mit­tel- und lang­fris­ti­gen Unter­neh­mens­pla­nung in kon­kre­te Hand­lungs­an­wei­sun­gen für 2020 zu „über­set­zen”. Zur Ein­stim­mung in die Pla­nung 2020 hier eine kur­ze Über­sicht aller Eck­da­ten, die in den nächs­ten Wochen in die Pro­jek­te und Abtei­lun­gen ein­ge­bracht und mit den ver­ant­wort­li­chen Mit­ar­bei­tern fest­ge­macht wer­den müssen: …

  • Unter­neh­mens­pla­nung: Vor­jah­res­ver­gleich, Voll­stän­dig­keit, Rea­li­sier­bar­keit, Port­fo­lio, Abstim­mung mit den Teil­plä­nen Finan­zen, Per­so­nal und Marketing.
  • Mar­ke­ting-Pla­nung 1. Halb­jahr 2020: Vor­jah­res­ver­gleich, Inno­va­tio­nen und neue Maß­nah­men, Abstim­mung mit der Finanz­pla­nung, Voll­stän­dig­keit: CI, CD, Ein­zel­maß­nah­men, Ver­trieb, Mes­sen, PR, Kooperationen.
  • Mit­ar­bei­ter-Gesprä­che/­Ziel­ver­ein­ba­run­gen: Kön­nen in 2019 nicht alle Per­so­nal­ge­sprä­che durch­ge­führt wer­den, soll­te das bis Ende Janu­ar nach­ge­holt wer­de Das betrifft alle Mit­ar­bei­ter mit Key-Funk­tio­nen und Per­so­nal­ver­ant­wor­tung. Prü­fen Sie, ob die­se Gesprä­che auch in den Abteilungen/Projekten durch­ge­führt werden.
  • Per­so­nal­pla­nung: Maß­nah­men zur Per­so­nal­ak­qui­si­ti­on, Ver­gü­tungs­sys­te­me und ‑rege­lun­gen, Aus­glie­de­rung und Umstruk­tu­rie­rung von Prozessen.
  • Wei­ter­bil­dungs-Pro­gram­me: Ermitt­lung des Wei­ter­beil­dungs­be­darfs, Aus­wahl und Timing der Maßnahmen/Veranstaltungen. Das gilt auch für den Geschäfts­füh­rer selbst (Bran­chen Know-how, neue Märk­te, Füh­rungs-Know how).
  • Urlaubs­pla­nung: Bis Ende Janu­ar soll­te die Urlaubs­pla­nung 2020 für das gesam­te Unter­neh­men abge­schlos­sen sein. Geschäfts­füh­rer, die Ihren Urlaub in 2019 nicht antre­ten konn­ten, haben Anspruch auf Urlaubs­ab­gel­tung. Besteht kein Anspruch laut Anstel­lungs­ver­trag, soll­ten Sie die Aus­zah­lung (ab 1.4.2020) erst nach Rück­spra­che mit dem Steu­er­be­ra­ter veranlassen.
  • Steu­er­pla­nung 2020: Gewinn­ver­wen­dung 2019 unter Berück­sich­ti­gung der steu­er­li­chen Rah­men­be­din­gun­gen, Gewinn­aus­schüt­tun­gen an die Gesell­schaf­ter, Dyna­mi­sie­rung des Geschäfts­füh­rer-Gehalts, Maß­nah­men zur Redu­zie­rung der Gewer­be­steu­er (Zin­sen, Pach­ten usw.).
  • Ter­min­pla­nung 2020: Fest­le­gung der Termine/Milestones für die Auf­stel­lung und Beschluss des Jah­res­ab­schlus­ses 2019, Auf­stel­lung und Abga­be der Steu­er­erklä­run­gen 2019, Beschluss der Gesell­schaf­ter­ver­samm­lung zur Fest­stel­lung des Jah­res­ab­schlus­ses 2019, Beschluss über die Gewinn­ver­wen­dung. Ter­min: Pla­nung 2. Halb­jahr 2020.
Bei allen Pla­nun­gen soll­ten Sie berück­sich­ti­gen, dass die wirt­schaft­li­chen Rah­men­da­ten für 2020 nur unter (sehr star­kem) kon­junk­tu­rel­len Vor­be­hal­ten ste­hen (kön­nen). Sel­ten waren die Aus­sich­ten für ein neu­es Geschäfts­jahr mit so vie­len Unbe­kann­ten ver­se­hen wie der­zeit. Sie sind also gut bera­ten, wenn Sie (zumin­dest im Kopf) einen Plan B haben, mit dem Sie Ihre GmbH zumin­dest auf „Hal­ten” fah­ren und eine unver­mit­tel­te Insol­venz ver­mei­den können.

 

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