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Volkelt-Briefe

GF-Aufgabe: Vorkehrungen gegen die Produkt- und Produzentenhaftung

Ob in der Lebens­mit­tel­bran­che (Wil­ke, Deut­scher Milch Kon­tor), in der Immo­bi­li­en­wirt­schaft (Von­o­via, Pro­ble­me mit Sal­mo­nel­len), in der Phar­ma­bran­che (Ver­un­rei­ni­gun­gen in Apo­the­ken) oder in der indus­tri­el­len Pro­duk­ti­on (zahl­rei­che aktu­el­le Pkw-Rück­ruf­ak­tio­nen): Über­all bestehen Risi­ken für den res­sort­ver­ant­wort­li­chen Geschäfts­füh­rer oder sogar für alle Geschäfts­füh­rer in ihrer Gesamt­ver­ant­wor­tung aus der Pro­dukt- und Pro­du­zen­ten­haf­tung. Zu beach­ten sind Infor­ma­ti­ons- und Auf­klä­rungs­pflich­ten, aber auch sog. Orga­ni­sa­ti­ons­pflich­ten, wonach die Geschäfts­lei­tung dafür zu sor­gen hat, dass orga­ni­sa­to­ri­sche Maß­nah­men umge­setzt wer­den, die einen „ord­nungs­ge­mä­ßen” Pro­duk­ti­ons­ab­lauf sicher­stel­len. Leich­ter gesagt als getan in Zei­ten von Fach­kräf­te­man­gel und per­ma­nen­tem Wett­be­werbs­druck. Den­noch: Als Geschäfts­füh­rer sind Sie es schluss­end­lich, der für Feh­ler gera­de ste­hen muss. Neben den Scha­dens­er­satz­an­sprü­chen von Kun­den geht es dabei auch um Ansprü­che der Gesell­schaf­ter, die sich an der Geschäfts­füh­rung für den Scha­den für das Unter­neh­men an den Geschäfts­füh­rern schad­los hal­ten wol­len und Ersatz­an­sprü­che stel­len. Was tun bzw. wie umge­hen mit die­ser Situation? …

  • Risi­ko­ma­nage­ment: Erstel­len Sie einen Kata­log, der spe­zi­ell für Ihr Unter­neh­men und Ihre Produkte/Dienstleistungen die Indi­ka­to­ren auf­lis­tet, bei denen die Fach­ab­tei­lun­gen die Geschäfts­füh­rung infor­mie­ren müs­sen (Z. B. Aus­fall einer Maschi­ne, Ver­schie­bung einer Wer­be­maß­nah­me, Reklamationen).
  • Infor­ma­ti­ons­pflich­ten: Wei­sen Sie Ihre Mit­ar­bei­ter kon­se­quent dar­auf hin, dass die vor­ge­setz­te Stel­le über Feh­ler in der Pro­duk­ti­on unmit­tel­bar zu infor­mie­ren ist (in den Unter­neh­mens­leit­li­ni­en und in den Arbeits­ver­trä­ge). Ver­ein­ba­ren Sie in der Geschäfts­ord­nung der Geschäfts­füh­rung, dass Auf­fäl­lig­kei­ten, Män­gel und Feh­ler im Pro­duk­ti­ons­pro­zess regel­mä­ßig Inhalt der Bericht­erstat­tung zum lau­fen­den Geschäfts­be­trieb gehö­ren (Pro­to­koll).
  • QM-Manage­ment: Die Ein­stel­lung zum QM-Manage­ment muss stim­men. Der QM-Mana­ger ist kein uner­wünsch­ter Dau­ern­örg­ler, son­dern inte­gra­ler Bestand­teil des Pro­duk­ti­ons­pro­zes­ses. KVP-Richt­li­ni­en umfas­sen nicht nur Ver­bes­se­run­gen, die die Wirt­schaft­lich­keit erhö­hen, son­dern auch alle Maß­nah­men, die die (per­ma­nen­te) Siche­rung des Pro­duk­ti­ons­pro­zes­ses betreffen.
  • Mit­ar­bei­ter: Auch in Zei­ten von Fach­kräf­te­man­gel und zuneh­men­den Sprach­bar­rie­ren am Arbeits­platz muss sicher­ge­stellt sein, dass eine angst­freie Arbeits­at­mo­sphä­re dazu bei­trägt, dass Auf­fäl­lig­kei­ten und Män­gel benannt und gemel­det wer­den und von den zustän­di­gen Fach­lei­tern qua­li­fi­ziert bewer­tet und doku­men­tiert wer­den und ggf. auf der GF-Ebe­ne ent­schie­den werde
  • Ver­si­che­run­gen: Sor­gen Sie dafür, dass Per­so­nen- oder Sach­schä­den aus Pro­duk­ti­ons­feh­lern mit einer ent­spre­chen­den Poli­ce abge­deckt sind und die ent­spre­chen­den Ver­si­che­rungs-AGB allen Ver­ant­wort­li­chen bekannt sind.
Die der­zeit in der Öffent­lich­keit gehan­del­ten Fäl­le von Pro­dukt- und Pro­du­zen­ten­haf­tung bele­gen aller­dings auch, dass es kei­ne Garan­tie für einen feh­ler­frei­en Pro­duk­ti­ons­ab­lauf gibt. Inso­fern sind Sie als Geschäfts­füh­rer dop­pelt gefor­dert: Im Kri­sen­sze­na­rio müs­sen Sie als Gesicht des Unter­neh­mens auch für eine maxi­ma­le Scha­dens­be­gren­zung sor­gen – eine demü­ti­ge Hal­tung mit der Bereit­schaft, Feh­ler ein­zu­ge­ste­hen und an einer Ver­bes­se­rung der Feh­ler­kul­tur zu arbei­ten, ist hier sicher­lich hilf­reich. Bera­tung in Sachen PR-Per­for­mance kann hier sicher­lich nicht schaden.

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