Ob in der Lebensmittelbranche (Wilke, Deutscher Milch Kontor), in der Immobilienwirtschaft (Vonovia, Probleme mit Salmonellen), in der Pharmabranche (Verunreinigungen in Apotheken) oder in der industriellen Produktion (zahlreiche aktuelle Pkw-Rückrufaktionen): Überall bestehen Risiken für den ressortverantwortlichen Geschäftsführer oder sogar für alle Geschäftsführer in ihrer Gesamtverantwortung aus der Produkt- und Produzentenhaftung. Zu beachten sind Informations- und Aufklärungspflichten, aber auch sog. Organisationspflichten, wonach die Geschäftsleitung dafür zu sorgen hat, dass organisatorische Maßnahmen umgesetzt werden, die einen „ordnungsgemäßen” Produktionsablauf sicherstellen. Leichter gesagt als getan in Zeiten von Fachkräftemangel und permanentem Wettbewerbsdruck. Dennoch: Als Geschäftsführer sind Sie es schlussendlich, der für Fehler gerade stehen muss. Neben den Schadensersatzansprüchen von Kunden geht es dabei auch um Ansprüche der Gesellschafter, die sich an der Geschäftsführung für den Schaden für das Unternehmen an den Geschäftsführern schadlos halten wollen und Ersatzansprüche stellen. Was tun bzw. wie umgehen mit dieser Situation? …
- Risikomanagement: Erstellen Sie einen Katalog, der speziell für Ihr Unternehmen und Ihre Produkte/Dienstleistungen die Indikatoren auflistet, bei denen die Fachabteilungen die Geschäftsführung informieren müssen (Z. B. Ausfall einer Maschine, Verschiebung einer Werbemaßnahme, Reklamationen).
- Informationspflichten: Weisen Sie Ihre Mitarbeiter konsequent darauf hin, dass die vorgesetzte Stelle über Fehler in der Produktion unmittelbar zu informieren ist (in den Unternehmensleitlinien und in den Arbeitsverträge). Vereinbaren Sie in der Geschäftsordnung der Geschäftsführung, dass Auffälligkeiten, Mängel und Fehler im Produktionsprozess regelmäßig Inhalt der Berichterstattung zum laufenden Geschäftsbetrieb gehören (Protokoll).
- QM-Management: Die Einstellung zum QM-Management muss stimmen. Der QM-Manager ist kein unerwünschter Dauernörgler, sondern integraler Bestandteil des Produktionsprozesses. KVP-Richtlinien umfassen nicht nur Verbesserungen, die die Wirtschaftlichkeit erhöhen, sondern auch alle Maßnahmen, die die (permanente) Sicherung des Produktionsprozesses betreffen.
- Mitarbeiter: Auch in Zeiten von Fachkräftemangel und zunehmenden Sprachbarrieren am Arbeitsplatz muss sichergestellt sein, dass eine angstfreie Arbeitsatmosphäre dazu beiträgt, dass Auffälligkeiten und Mängel benannt und gemeldet werden und von den zuständigen Fachleitern qualifiziert bewertet und dokumentiert werden und ggf. auf der GF-Ebene entschieden werde
- Versicherungen: Sorgen Sie dafür, dass Personen- oder Sachschäden aus Produktionsfehlern mit einer entsprechenden Police abgedeckt sind und die entsprechenden Versicherungs-AGB allen Verantwortlichen bekannt sind.