Unterdessen haben sich zahlreiche Arbeitsrechts-Experten, Politiker und Gewerkschaftler zur EuGH-Rechtsprechung zur vollständigen Arbeitszeiterfassung zu Wort gemeldet. Fazit: Die neue Rechtslage wird auch zu einer Anpassung der deutschen Vorschriften für die Arbeitszeiten (ArbZG) führen (vgl. dazu unsere Berichterstattung aus Nr. 21/2019 zum EuGH, Urteil v. 14.5.2019, c‑55/18).
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