Betrifft … | Darum geht es … | to do … |
Online-Banking | Seit dem 14. September 2019 ist es verbindlich: Kunden müssen sich nach der EU-Zahlungsrichtlinie bei Geschäften mit Banken im Netz zweifach identifizieren. Neben der Eingabe von Nutzerkennung beziehungsweise PIN ist z. B. eine TAN einzugeben, die mittels App, SMS oder eines TAN-Generators neu erzeugt wurde. | Prüfen Sie, ob alle Online-Bankverbindungen funktionieren |
Abmahnungen | Geplant sind höhere Anforderungen an die Befugnis zur Geltendmachung von Ansprüchen, die Verringerung finanzieller Anreize für Abmahnungen und vereinfachte Möglichkeiten zur Geltendmachung von Gegenansprüchen. | Das Gesetzgebungsverfahren abwarten, ggf. die Websites auf abmahnträchtiges prüfen. |