Säumige Unternehmen zahlen weiterhin Zinsen für rückständige Steuern, und zwar 0,5 % pro Monat, also 6 % im Jahr. Der Bundesfinanzhof hatte das moniert. Das Bundesverfassungsgericht prüft derzeit, ob das so zulässüg ist. Die Parteien (außer: FDP) haben sich jetzt dazu geäußert und sehen keinen Handlungsbedarf – jedenfalls bis zu einem anderslautenden BVerfG-Urteil (Quelle: HiB, Finanz-Ausschuss vom 25.9.2019). Bis dahin muss der Steuerzahler trotz jahrelanger Nullzins-Politik an den Staat „richtig zahlen”.
Unsere Bewertung: Das Staatsverständnis lässt zu wünschen übrig. Der finanzielle Rahmen eines Staatshaushaltes ist in die gesamtgesellschaftlichen Rahemnbedigungen eingebunden. Der Hinweis, dass zu viel gezahlte Steuern ebenfalls mit 6 % Zinsen zurückgezahlt werden, zieht nicht. Es sind nur verschwindend wenige Steuerzahler, die zuviel zahlen – und bei der ESt-Rückzahlung werden werden grundsätzlich keine Zinsen erstattet. Man macht es sich da sehr einfach und geht wohl davon aus, dass das Thema für die Mehrheit wenig Bedeutung hat.