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Volkelt-Briefe

Bürokratie: Gastro-GmbHs müssen Kontroll-Berichte offenlegen

In Schles­wig-Hol­stein begnügt man sich nicht mit der Online-Offen­le­gung der Lebens­mit­tel-Kon­troll­ergeb­nis­se. Gas­tro­no­mi­sche Betrie­be sol­len zusätz­lich per Gesetz dazu ver­pflich­tet wer­den, den Bericht der letz­ten Lebens­mit­tel­kon­trol­le offen zu legen. Dabei bleibt es dem Unter­neh­men über­las­sen, in wel­cher Form die Offen­le­gung erfolgt – als Aus­hang oder als Bei­blatt zur Spei­se­kar­te. Auf jeden Fall muss sicher­ge­stellt sein, dass der gas­tro­no­mi­sche Betrieb den Kon­troll­be­richt auf Nach­fra­ge des Gas­tes vor­le­gen kann.

 

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