Einige Kollegen/Innen leisten sich Jahreswagen (hier: Mercedes-Benz GLK 220 CDI). Diese können sich im konkreten Fall nicht auf eine Herstellerhaftung berufen. Dazu das OLG Stuttgart: „Anders als bei der VW AG, bei der eine solche Manipulation bei Millionen von Motoren systematisch vorgenommen worden war, beziehen sich die Ermittlungen des Kraftfahrtbundesamts bei der Daimler AG nur auf verhältnismäßig wenige Fahrzeuge”. Eine vorsätzliche sittenwidrige Schädigung des Käufers ist damit nicht gegeben (OLG Stuttgart, Urteil v. 30.7.2019, 10 U 134/19).
Für die Praxis: Nach Auffassung des Gerichts lässt das EU-Recht zu, dass im vorliegenden Fall ein sog. Thermofenster mit Abschaltautomatik erlaubt ist. Wenn ein solches Verständnis aber vertretbar ist, liegt kein sittenwidriges und vorsätzliches Verhalten der Daimler AG vor. Das Gericht hat ausdrücklich Revision zugelassen – so dass der Bundesgerichtshof abschließend dazu Stellung nehmen wird. Wir halten Sie auf dem Laufenden.