Jetzt ist es offiziell. Die EU-Richtlinie zum „Einsatz digitaler Werkzeuge und Verfahren im Gesellschaftsrecht” ist im Amtsblatt der Europäischen Union vom 11.7.2019 (L 186, Seite 80 ff.) veröffentlicht worden. Damit werden die EU-Mitgliedstaaten verpflichtet, entsprechende nationale Regelungen bis zum 1.8.2021 umzusetzen. Ab diesem Zeitpunkt werden dann GmbH-Gründungen und die Eintragung von GmbH-Zweigniederlassungen „online” möglich sein. Bis dahin gilt: Die Meldungen erfolgen in Papierform und mit notarieller Begleitung.
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