Jetzt ist es amtlich: Die EU-Richtlinie über präventive Restrukturierungsmaßnahmen, über Entschuldung und über Tätigkeitsverbote und über Maßnahmen zur Steigerung der Effizienz von Restrukturierungs‑, Insolvenz- und Entschuldungsverfahren ist ab sofort gesetzliche Vorschrift für alle EU-Mitgliedsstaaten und muss bis spätestens 2021 auch in deutsches Recht umgesetzt werden. Klingt kompliziert, ist kompliziert und wird dennoch gerade für GmbH-Geschäftsführer eine gewisse Entlastung bringen – und zwar in Sachen Verstoß gegen die Insolvenzvorschriften. Bisher gilt: Wer gegen die sog. Insolvenzantragspflicht verstößt, riskiert seine berufliche und private Zukunft.
Das wird auch …
bessere Möglichkeiten zur Restrukturierung von Unternehmen bringen. Dazu wird etwa die Frist für die Entschuldung für Unternehmen und Unternehmer weiter abgekürzt – auf bis zu 3 Jahren. Die Vorschriften für eine eventuelle Nachhaftung entschärft. Außerdem sollen potentielle Gläubiger (Finanzamt, Sozialversicherer) stärker in die Verantwortung für den Erhalt von Unternehmen genommen werden. Bisher ist es ja Praxis, dass Unternehmen gerade wegen (vermeintlich) ausstehender Forderungen dieser Behörden Insolvenz anmelden müssen. Fazit: Es gibt durchaus auch Erfreuliches aus Brüssel. Wir halten Sie auf dem Laufenden (Quelle: EU Richtlinie 2019/1023).