Im GroKo-Koalitionsvertrag war vereinbart, dass Forschungs- und Entwicklungsvorhaben (FuE) von Unternehmen steuerlich gezielter gefördert werden sollen. Jetzt hat das Bundesfinanzministerium den Referentenentwurf eines Forschungszulagengesetzes vorgelegt.
Die steuerliche FuE-Förderung wird in ihrer Grundausrichtung allen Unternehmen offen stehen, die eigene FuE-Tätigkeiten betreiben. Durch eine zielgenaue Ausgestaltung der Förderung sollen aber auch insbesondere kleine und mittelständische Unternehmen angesprochen werden, vermehrt in eigene FuE-Tätigkeiten zu investieren. Die Zulage ist auf 25 % der anrechnungsfähigen Kosten beschränkt und wird maximal 15 Mio. EUR betragen. Die Zulage wird nur gewährt für FuE-Projekte, die sich auf neue Produktentwicklungen beziehen, nicht aber Projekte fördern, die die Weiterentwicklung und Verbesserung bestehender Produkte zum Ziel haben. Dennoch: Das Förderprogramm ist auch für kleinere Unternehmen (StartUps) interessant. Wir halten Sie auf dem Laufenden.