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Volkelt-Briefe

GmbH/Finanzen: Forschungszulagengesetz nimmt Formen an

Im Gro­Ko-Koali­ti­ons­ver­trag war ver­ein­bart, dass For­schungs- und Ent­wick­lungs­vor­ha­ben (FuE) von Unter­neh­men steu­er­lich geziel­ter geför­dert wer­den sol­len. Jetzt hat das Bun­des­fi­nanz­mi­nis­te­ri­um den Refe­ren­ten­ent­wurf eines For­schungs­zu­la­gen­ge­set­zes vorgelegt.

Die  steu­er­li­che  FuE-För­de­rung  wird  in  ihrer  Grund­aus­rich­tung  allen  Unter­neh­men  offen ste­hen,  die  eige­ne  FuE-Tätig­kei­ten  betrei­ben.  Durch  eine  ziel­ge­naue  Aus­ge­stal­tung  der För­de­rung  sol­len  aber  auch ins­be­son­de­re  klei­ne  und  mit­tel­stän­di­sche  Unter­neh­men  ange­sprochen wer­den, ver­mehrt in eige­ne FuE-Tätig­kei­ten zu inves­tie­ren. Die Zula­ge ist auf 25 % der anrech­nungs­fä­hi­gen Kos­ten beschränkt und wird maxi­mal 15 Mio. EUR betra­gen. Die Zula­ge wird nur gewährt für FuE-Pro­jek­te, die sich auf neue Pro­dukt­ent­wick­lun­gen bezie­hen, nicht aber Pro­jek­te för­dern, die die Wei­ter­ent­wick­lung und Ver­bes­se­rung bestehen­der Pro­duk­te zum Ziel haben. Den­noch: Das För­der­pro­gramm ist auch für klei­ne­re Unter­neh­men (Start­Ups) inter­es­sant. Wir hal­ten Sie auf dem Laufenden.

 

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