Ein weit reichendes, alle Unternehmen betreffendes Urteil mit unmittelbaren Kostenfolgen kommt von Europäischen Gerichtshof (EuGH). Danach sollen Unternehmen in Europa – also auch in Deutschland – dazu verpflichtet werden, die Arbeitszeiten der Mitarbeiter exakt zu dokumentieren. Folgen: Zum einen dürfte das das Ende der sog. Vertrauensarbeitszeit sein, wie es in vielen, auch größeren Firmen praktiziert wird. Das wird in vielen Unternehmen aber auch zu weiter steigenden Bürokratiekosten (hier: z. B. Außendienst, Home-Office, flexible Arbeitszeiten) führen. Für die Umsetzung in nationales (deutsches) Recht gibt es einen kleinen Gestaltungsspielraum. Danach heißt es im Urteil: „Es obliege den Mitgliedstaaten, die konkreten Modalitäten zur Umsetzung eines solchen Systems, insbesondere der von ihm anzunehmenden Form, zu bestimmen und dabei gegebenenfalls den Besonderheiten des jeweiligen Tätigkeitsbereichs oder Eigenheiten, sogar der Größe, bestimmter Unternehmen Rechnung zu tragen”. Hier kommt es also auf die Mehrheitsverhältnisse im dann gewählten Bundestag an (EuGH, Urteil v. 14.5.2019, C‑55/18).