Verstopfte Straßen, teure Parkplätze und schlechte Luft: Alles gute Gründe auch für Geschäftsführer umzusteigen und sich neben dem Firmenwagen mehr Mobilität zu gönnen. Wer sich ein E‑Bike inkl. Privatnutzung von der GmbH zahlen lassen will, bekommt ab sofort Starthilfe vom Staat (BMF-Schreiben v. 13.3.2019 – 3 – S 233.4/187).
Für die Anschaffung eines E‑Bikes (ab 1.1.2019 bis 31.12.2021) gibt es den Vorsteuerabzug und die AfA für die GmbH. Für die private Nutzung verlangt das Finanzamt lediglich die hälftige 1 %-Regelung. Im Amtsdeutsch: 1 % der auf volle 100 EUR abgerundeten halbierten unverbindlichen Preisempfehlung des Herstellers. Nebeneffekt: Sportliche Betätigung kann bei dem Geschäftsführer-Alltag nur gut tun.