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Volkelt-Briefe

EU: Einheitliche Regeln für den grenzüberschreitenden elektronischen Handel

Euro­päi­sches Par­la­ment und Rat haben sich auf neue Regeln für den Online-Ver­kauf von Waren und die Bereit­stel­lung digi­ta­ler Inhal­te und Dienst­leis­tun­gen geei­nigt. Der Schutz der Ver­brau­cher in der gesam­ten EU soll damit ver­bes­sert wer­den. Wenn z. B. digi­ta­le Inhal­te (Musik, Soft­ware usw.) feh­ler­haft sind, haben die Ver­brau­cher jetzt Anspruch auf Ent­schä­di­gung. Künf­tig haben Ver­brau­cher auch mehr Zeit um nach­zu­wei­sen, dass eine erwor­be­ne Ware zum Zeit­punkt des Kaufs feh­ler­haft war. Für ein defek­tes Pro­dukt gel­ten EU-weit die­sel­ben Ent­schä­di­gungs­mög­lich­kei­ten (Preis­nach­läs­se, Erstat­tun­gen usw.). „Auch die Unter­neh­men wer­den von mehr Rechts­si­cher­heit und einem fai­ren Wett­be­werb pro­fi­tie­ren“, ver­spricht Kom­mis­si­ons­vi­ze­prä­si­dent Andrus Ansip, zustän­dig für den digi­ta­len Binnenmarkt.

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