Ergänzend zum BMF-Schreiben vom 18.1.2016 nimmt das BMF jetzt zu einigen offenen Fragen zur Abgeltungssteuer Stellung. Dabei geht es z. B. um die steuerliche Beurteilung der Vergütung aus einer Stillen Beteiligung an einem Handelsgewerbe und um sonstige Einkünfte aus Kapitalvermögen (BMF-Schreiben vom 17.1.2019, IV C 1 – S 2252/08/10004 : 023).
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