Auf Initiative Bayerns prüfen die Bundesländer, inwieweit die rechtlichen Voraussetzungen für erschwerte Abmahnverfahren gegen kleinere Unternehmen umgesetzt werden können. Hintergrund: Es häufen sich Abmahnungen wegen geringfügiger Verstöße gegen die neue Datenschutzgrundverordnung (DSGVO). Ziel der Initiative ist es, dass nur noch Unternehmen mit mehr als 250 Mitarbeitern in einer Datenschutzerklärung die rechtlichen Grundlagen für die elektronische Verarbeitung ihrer Daten vollständig und korrekt auflisten müssen. Das ist in der Praxis sehr aufwendig und von kleineren Unternehmen kaum zu leisten.
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