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Kryptowährung

Kryp­to­wäh­run­gen sind digi­ta­le Zah­lungs­mit­tel. Sie wer­den erzeugt aus kryp­to­gra­phi­schen Werk­zeu­gen wie Block­chains und digi­ta­len Signa­tu­ren. Die ers­te offi­zi­ell ein­ge­setz­te Kryp­to­wäh­rung war der Bit­co­in, mit dem seit 2009 Geschäf­te getä­tigt wer­den. In 21018 gibt es welt­weit rund 4.500 Kryp­to­wäh­run­gen, von denen aber nur weni­ge einen Han­dels­um­satz von mehr als 1 Mio. $ errei­chen. Vor­teil der Kryp­to­wäh­run­gen: Sie ermög­li­chen einen inter­na­tio­na­len digi­ta­len Zah­lungs­ver­kehr, ohne auf Zen­tral­in­stan­zen (Ban­ken) ange­wie­sen zu sein.

Die Bun­des­an­stalt für Finanz­dienst­leis­tungs­auf­sicht (BaFin) ord­net den Bit­co­in als mit Devi­sen ver­gleich­ba­re Wert­ein­hei­ten ein. Kryp­to­wäh­run­gen sind – bilanz­tech­nisch gese­hen – so genann­te nicht abnutz­ba­re imma­te­ri­el­le Ver­mö­gens­ge­gen­stän­de (Rechen­ein­hei­ten). Die­se sind ver­gleich­bar mit Rech­ten, Paten­ten und Lizen­zen. Kryp­to­wäh­run­gen im Pri­vat­ver­mö­gen sind nach einem Hal­ten von 12 Mona­ten steu­er­frei (365 Tage). Danach beträgt der Steu­er­satz auf den Ver­äu­ße­rungs­ge­winn zwi­schen 0 und 45 % – je nach per­sön­li­chem Steu­er­satz. Die Schwei­zer Stadt Zug ist welt­wei­te die ers­te und bis­her ein­zi­ge Kom­mu­ne, die eine Abwick­lung des Zah­lungs­ver­kehrs mit Bit­co­in akzep­tie­ren. Die Stadt gilt des­we­gen als Hoch­burg der Blogchain-Szene.

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