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Volkelt-Briefe

Marketing: Unerlaubte Telefon-Akquise kostet bis zu 300.000 EUR

In einem Mus­ter­ver­fah­ren hat die Bun­des­netz­agen­tur jetzt gegen die ENER­GYs­parks GmbH wegen uner­laub­ter Tele­fon-Akqui­se erst­mals das Höchst-Buß­geld von 300.000 EUR ange­ord­net. Ins­ge­samt hat­ten sich ca. 6.000 Ver­brau­cher über das Unter­neh­men beschwert. Die­ses ließ tele­fo­nisch für einen Wech­sel des Strom- bzw. Gas­ver­sor­gers wer­ben, ohne die Zustim­mung der Betrof­fe­nen ein­ge­holt zu haben. Dem Unter­neh­men waren die Ver­stö­ße bekannt. Den­noch hat die Geschäfts­füh­rung nichts unter­nom­men, um die­se abzu­stel­len. Das Amts­ge­richt Bonn wird abschlie­ßend ent­schei­den. Wir hal­ten Sie auf dem Laufenden.

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