Als alleinverantwortlicher Geschäftsführer und Gesellschafter Ihrer eigenen GmbH – das betrifft in Deutschaland immerhin rund 400.000 Einpersonen-GmbHs – können die Grenzen zwischen privaten Vermögensinteressen und dem GmbH-Vermögen schon einmal verschwimmen. Viele Kollegen arbeiten mit Gesellschafter-Darlehen – um Finanzierungsengpässe zu überbrücken und die Zinsen steuergünstig zu vereinnahmen. Oder: Den Traumwagen auf GmbH-Rechnung eine Nummer größer fahren als wirtschaftlich vertretbar. Oder die privat bewohnte Immobilie mit Einlieger-Büro auf Kosten der GmbH. Vieles ist möglich – aber … Dass der Steuerprüfer solche Konstrukte mit besonderem Argwohn beurteilt, hat sich herumgesprochen. Längst genügt es nicht mehr, Verträge dazu „formal korrekt” abzuschließen und schriftlich zu dokumentieren. Das Prüfkriterium heißt: Erfolgt die Gestaltung im privatem oder im GmbH-Interesse? Ihre Entscheidungen werden nach streng objektiven und wirtschaftlichen Kriterien geprüft. Das gilt auch in der wirtschaftlichen Krise: Gibt es Hinweise auf eine Vermischung der Vermögensinteressen, ist der Insolvenzverwalter von Amts wegen angehalten, alle Gestaltungen auf Schwachstellen zu prüfen. Wer sucht, der findet.
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GmbH/Privat-Vermögen: Wo (kleine) Fehler besonders wehtun
Auch die Steuerberater sind bei solchen Gestaltungen unterdessen wesentlich zurückhaltender als noch vor wenigen Jahren. Was auch daran liegt, dass der Gesetzgeber die Berater stärker in die Verantwortung nimmt. Es dürfte also kaum noch gelingen, so verursachte Nachzahlungen und/oder hoheitliche Vermögenseingriffe über die Steuerberater-Haftpflicht zu begleichen. Sachlichkeit geht vor Gutsherrenart.